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Das Neue Kommunale Finanzmanagement besteht im Wesentlichen aus drei Bestandteilen: Im Mittelpunkt steht der Ergebnisplan mit der vollständigen und periodengerechten Darstellung des Ressourcenaufkommens (Erträge) und -verbrauchs (Aufwendungen). Hier werden zunächst die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagt. Darüber hinaus werden das Finanzergebnis sowie Erträge und Aufwendungen, die auf außerordentlichen Vorgängen beruhen, nachgewiesen. Hinweise zur Anwendung des Komponentenansatzes | gpaNRW. Zusätzlich enthält der Ergebnisplan im Unterschied zur Kameralistik auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge wie zum Beispiel die Abschreibungen. Im kameralen Rechnungswesen sind derartige Abschreibungen in der Regel nur für den Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen berücksichtigt worden. Ein weiteres wesentliches Element zur Darstellung des Ressourcenverbrauchs ist die Bildung von Rückstellungen (insbesondere für Pensionslasten). Hierdurch wird die periodengerechte Darstellung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen, die aus dem Ressourcenverbrauch der aktuellen Rechnungsperiode resultieren, sichergestellt.
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Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen hat sich mit Schreiben vom 11. 04. 2007 an den Innenminister des Landes NRW, Dr. Ingo Wolf, gewandt, um Anmerkungen zu dem NKF-Kennzahlenset und dem Änderungsbedarf im Zusammenhang mit der Einführung des NKF zu machen. Eine ganze Reihe von Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen hat ihre Haushaltswirtschaft bereits auf die Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umgestellt. Dabei sind in der Praxis Erfahrungen gesammelt worden, die u. a. im Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie in Erfahrungsaustauschen des Verbandes diskutiert worden sind. Die praktischen und rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements lassen zum Teil Änderungen in den gesetzlichen Regelungen angezeigt erscheinen. § 36 KomHVO NRW, Abschreibungen und Zuschreibungen - Gesetze des Bundes und der Länder. In dem o. g. Schreiben, das für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachinfo & Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Gemeindehaushaltsrecht", "NKF", "Sonstiges" abrufbar ist, haben wir als ersten Aufschlag einige Anregungen gegenüber dem Innenminister geäußert.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat mit dem Ziel, ein modernes und leistungsfähiges kommunales Finanzmanagement zu schaffen, die Bestimmungen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens mit Wirkung vom 1. Januar 2005 völlig neu gefasst. Auf dieses neue kommunale Finanzmanagementsystem (NKF) mussten alle Kommunen in NRW ihr Rechnungswesen spätestens zum 1. Nkf abschreibungstabelle new york. Januar 2009 umstellen. Die Stadt Köln hat diesen Schritt bereits zum Haushaltsjahr 2008 vollzogen. Diese Umstellung stellte einen der größten Paradigmenwechsel in der Geschichte des gemeindlichen Finanzwesens dar. Während bisher lediglich Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen wurden, wird nunmehr über die Größen "Ertrag" und "Aufwand" der gesamte Ressourcenverbrauch abgebildet. Im Gegensatz zu früheren Jahren müssen zum Beispiel Abschreibungen für das gesamte Vermögen veranschlagt und Rückstellungen unter anderem für die Pensionsaufwendungen der kommenden Jahre gebildet werden. Auch sind die Regelungen über den Haushaltsausgleich und das Haushaltssicherungskonzept neu gefasst worden.