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Die wichtigsten Internetseiten zur Online-Ausweisfunktion Download der kostenlosen AusweisApp2 und Support per Telefon und E-Mail Hilfreiche Informationen zu Ihrer Sicherheit im Internet Sperrhotline 24/7 – Rund um die Uhr telefonisch erreichbar 116 116 gebührenfrei im Inland 0049-116 116 oder 0049-30 4050 4050 aus dem Ausland (gebührenpflichtig) Rechtliche Grundlagen §§ 78, 78a AufenthG § 57a AufenthV § 61h AufenthV
Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt Adresse melden Rechtliche Hinweise Im Branchenbuch finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer Ausländerbehörde in Heppenheim (Bergstraße). Die Ausländerbehörde ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis - Stadt Ludwigshafen. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt die Ausländerbehörde in Heppenheim (Bergstraße) gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Die Ausländerbehörde bzw. das Ausländeramt in Heppenheim (Bergstraße) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates.
Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut. Ausländerrecht Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
Das weitere Verfahren bis zur Feststellung, ob die Einbürgerung bewilligt werden kann, wird von dort durchgeführt. Sofern Sie im Verlaufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium Darmstadt aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen, können Sie diese gerne beim Standesamt zur Weiterleitung abgeben. Ist die Einbürgerung durchzuführen, wird die Einbürgerungsurkunde zur Aushändigung an das Standesamt gesandt. Sie erhalten dann von uns Bescheid und werden gebeten, einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Aushändigung ohne vorherige Terminabsprache, aufgrund der hierfür zusätzlich vorzubereitenden Unterlagen in der Regel nicht möglich ist.