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Erfüllen sie die Voraussetzungen des § 8 BetrVG und liegt am Wahltag noch eine Beschäftigung im Betrieb vor, so sind sie auch wählbar. Beschäftigte mit befristeter Rente, in Mutterschutz und Elternzeit, kranke, beurlaubte und arbeitsbefreite Arbeitnehmer Für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist es nicht ausschlaggebend, dass im Zeitpunkt der Wahl eine tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung vorliegt. Vielmehr ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf, Ende der Elternzeit o. Ä., wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Durch die Abwesenheit endet nicht seine Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsverhältnis "ruht" lediglich während der Dauer der Abwesenheit. Das aktive und passive Wahlrecht besteht somit bei den obigen Beschäftigungsgruppen. Betriebsverfassungsrecht | Das Wahlrecht bei der Betriebsratswahl - Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?. Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte sind zum Betriebsrat wahlberechtigt. Der Umfang der Arbeitszeit schränkt die Betriebszugehörigkeit und die Arbeitnehmer-Eigenschaft nicht ein. Teilzeitbeschäftigten steht auch das passive Wahlrecht zu.
1-EUR-Jobber Die sogenannten 1-EUR-Jobber sind keine Arbeitnehmer. Diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Ein aktives oder passives Wahlrecht besteht insofern nicht. Heimarbeiter Heimarbeiter, die in der Hauptsache für den Betriebsteil arbeiten, gelten als Arbeitnehmer des Betriebs und sind aktiv wahlberechtigt. Sie können gewählt werden, wenn sie am Wahltag sechs Monate für den Betrieb gearbeitet haben. Fremdfirmenbeschäftigte Ein Fremd- oder Drittfirmeneinsatz liegt vor, wenn in Werk- oder Dienstvertragsfällen ein Unternehmer für einen anderen in dessen Betrieb tätig wird. Diese Arbeitnehmer unterliegen den Anweisungen ihres Unternehmers und sind nicht in die betriebliche Organisation des Einsatzbetriebs eingegliedert. Sie führen in dem fremden Betrieb lediglich Arbeiten aus. Wählbarkeit - §8 - Kommentarseiten - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - aas Seminare. Zur Wahl des Betriebsrats im Einsatzbetrieb sind sie weder wahlberechtigt noch wählbar. Gekündigte Arbeitnehmer Es ist zwischen ordentlich und außerordentlich gekündigten Arbeitnehmern zu unterscheiden.
Quelle: Reinhard Alff Welche Arbeitnehmer eines Betriebs berechtigt sind, bei der Betriebsratswahl zu wählen und zu kandidieren, bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz. Was die Vorschriften besagen, haben wir für Sie zusammengefasst. Zu unterscheiden ist zwischen dem Recht, wählen zu dürfen (sog. aktives Wahlrecht bzw. Wahlberechtigung) und dem Recht, kandidieren zu dürfen (sog. passives Wahlrecht bzw. Wer darf wählen und wer darf sich zur Wahl stellen?. Wählbarkeit). Wer darf wählen? Jeder, der das »aktive Wahlrecht« (Wahlberechtigung) besitzt, darf bei der Betriebsratswahl seine Stimme abgeben (so das Betriebsverfassungsgesetz in § 7 Satz 1). Das sind aber nicht alle Mitarbeiter, die in einem Betrieb arbeiten. Sondern nur, wer Arbeitnehmer ist, dem Betrieb angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wer ist Arbeitnehmer? Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit vom Vertragspartner (=Arbeitgeber) eine Arbeit zu leisten, die dieser bestimmt. Entscheidend kommt es also auf Merkmale an wie ein Vertragsverhältnis zum Arbeitgeber, das Erbringen weisungsabhängiger Tätigkeit und die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers.
06. 2021 ( BGBl. I S. 1762), in Kraft getreten am 18. 2021 Gesetzesbegründung verfügbar
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