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In der Regel greift der Versicherungsschutz nicht, wenn die Erkrankung bei Reiseantritt bereits bekannt ist. Deshalb solltest du im Vorfeld klären, ob und inwieweit Beschwerden im Zusammenhang mit der Krebserkrankung mitversichert sind. Urlaub während der Behandlung Urlaub von der Therapie Auch wenn du derzeit in Behandlung bist, ist in der Regel ein (Kurz-)Urlaub möglich. Kläre vorher mit dem Arzt die Behandlungstermine ab, damit du keinen versäumst. Meist ist es auch möglich, vor Beginn der Therapie einen bereits gebuchten Urlaub noch anzutreten. Das kann auch noch einmal Kraft für die folgenden Wochen geben. Artikel - Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V.. Urlaub mit Krankenschein Wenn die Reise die Genesung nicht verzögert, darfst du wegfahren, obwohl du krankgeschrieben bist. Sprich am besten mit deinem Arzt, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Wenn du Krankengeld bekommst und ins Ausland reisen möchtest, musst du das mit der Krankenkasse klären, um die Leistung nicht zu gefährden. Wie bereite ich mich auf einen Notfall im Urlaub vor?
Auch unterscheidet sich das jeweilige Thromboserisiko je nach Krebserkrankung und der durchgeführten Krebstherapie. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt sollte erfolgen, ob eventuell eine Thromboseprophylaxe in Tabletten- oder Spritzenform, insbesondere bei Langstreckenflügen oder langen Autofahrten, angebracht ist. Unabhängig davon kann der Krebspatient während der Reise die Möglichkeiten von Bewegungen bei entsprechenden Pausen oder auch während der Fahrt – oder auch am Sitzplatz – nutzen, um sein zusätzlich Thromboserisiko zu reduzieren. Was ist zu beachten, wenn ich mit einem Port reise? Dr. Christian Lotze: Generell sind Reisen mit Port möglich. Der Port sollte jedoch frei von aktuellen, akuten Problemen wie Infektionen oder Wunden im Portbereich sein. Reisen mit chronischer Krankheit: Checkliste für den Urlaub | Die Techniker. Auch eine eventuell liegende Nadel sollte entfernt sein. Empfehlenswert ist es, einen Portausweis bei sich zu tragen, um Rückfragen bei der Flugsicherung oder im Fall einer notwendigen medizinischen Maßnahme besser beantworten zu können.
Dr. Christian Lotze betreut als Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativ- und Ernährungsmedizin (DGEM) Krebspatienten. Gerade nach der Therapie wünschen sich viele eine kleine Auszeit, am liebsten im Ausland. Doch wann können Betroffene in den Urlaub fahren und auf welche Besonderheiten müssen sie Rücksicht nehmen? Unter welchen Voraussetzungen darf ich als Krebserkrankter überhaupt eine Reise antreten? Dr. Christian Lotze: Im besten Falle ist die Therapie der Krebserkrankung abgeschlossen und eine weitere Erhaltungstherapie nicht notwendig. Ein Abstand von zwei bis drei Monaten ist in der Regel ausreichend, um den Hausarzt sowie den behandelten Onkologen, eine Möglichkeit zu geben, eine entsprechende Reisefähigkeit zu bestätigen. Im Falle einer laufenden Chemo- oder Immuntherapie oder auch Erhaltungstherapie (oft in Abständen) ist im jeden Fall vor geplanter Reise der behandelnde Onkologe bzw. Hämatologe zu informieren, um die spezielle und individuelle Situation zu klären.
Christian Riepe tankt neue Energie Der Urlaub an der Nordsee tut Christian Riepe besonders gut, sagt er erleichtert. "Er hat viele und starke Schmerzen, wo man als Angehöriger einfach daneben sitzt und einfach nichts machen kann. Man kann es ihm zwar irgendwo erleichtern, aber man kann ihm die Schmerzen einfach nicht nehmen", erzählt seine Lebensgefährtin Svenja Brüning unter Tränen. Im Urlaub in Wittmund blüht Christian aber wieder auf. "Ich würde fast sagen 100 Prozent besser als zuhause. Das ist ganz komisch. Wahrscheinlich ist es die Luft und auch mal der Abstand zum Alltag", stellt Christian Riepe fest. Er tankt wieder Energie, für die schwierigen Tage, die noch kommen. (cta)