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8 Beiträge • Seite 1 von 1 Mit Zitat antworten Re: Zulässiges Gesammtgewicht Auflaufgebremster Anhänger? von Djup-i-sverige » Fr Aug 19, 2011 14:59 Wie ist das im PKW Bereich? Wenn ichs noch richtig weis, 3, 5to, darüber Druckluft. (Und entsprechendes Zugfahrzeug, ich glaub Land Rover Defender können so bis 4-5to am Zugmaul abgenommen werden) Dumme Menschen suchen in der Geschichte nach Rechtfertigungen fuer Krieg, intelligente Menschen sehen in der Geschichte den Grund diese Dummheiten zu verhindern. Djup-i-sverige Beiträge: 9308 Registriert: Do Apr 08, 2010 13:18 von scania124c » Fr Aug 19, 2011 19:33 NinjaFlo hat geschrieben: scania124c hat geschrieben: Moin! Zulässiges Gesammtgewicht Auflaufgebremster Anhänger ? • Landtreff. In der Landwirtschaft sind es doch 8, 0 Tonnen oder wie ist das? Ja bei 8t ist schluß mit Auflaufbremse und max. 40km/h, in Deutschland! 40 km/h mit einem Auflaufgebremsten 8 Tonner? Ich dachte mit Auflaufbremse darf man nur 25 km/h fahren Mir ging es eigentlich nur um PKW Anhänger. scania124c von togra » Fr Aug 19, 2011 23:59 deutz450 hat geschrieben: scania124c hat geschrieben: Mir ging es eigentlich nur um PKW Anhänger.
3, 5T bei entsprechendem Zugfahrzeug, hierbei darf auch die Stützlast nicht mehr aufgerechnet werden. Richtig! NinjaFlo hat geschrieben: Ich habe im Frühjahr einen neuen 8t Tandem Kipper Auflaufgebremst gekauft und bei dem die möglichkeit ihn auf 40km/h zu zulassen, Anhänger muß Kotflügel haben und die Reifen un Achsen müßen für 40km/h geeignent sein! Fast richtig: Das Zugfahrzeug muss weiterhin über eine Allrad-Bremsanlage verfügen! Ohne sind nur 25 km/h zulässig. Ist aber so oder so ungünstig, da das rückwärts-Bergabfahren mit so einem vollbeladenen Anhänger und z. B. nur 70 PS - Schlepper davor schnell zum Himmelfahrtskommando werden kann Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist... togra Beiträge: 3160 Registriert: Do Okt 30, 2008 21:08 Wohnort: Uff'm Dorfe! Zurück zu Landtechnikforum Wer ist online? Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Majestic-12 [Bot], Ronnie, treerunner
Ein Bremsklotz wird quasi ausgeschwenkt, damit die Bremse zur rückwärstfahren wirkungslos ist. Bei der Feststellbremse, die anstelle durch die Auflaufeinrichtung nun über einen Handhebel die Bremse betätig, will man aber die Bremsung haben. Dazu muss der Anhänger eine Rückfahrsperre haben, die eben diese Rückfahrautomatik bei der Festellbremse blockiert. Ambesten siehst Du das, wenn Du mal die Feststellbremse am Anhänger anziehst und mit dem Auto versuchst den Anhänger weg zu ziehen. Die Räder müssen blockieren. Wenn Du nun den Anhänger zurückschiebst, will die Rückfahrautomatik den Anhänger frei geben, das geht auch für ein paar cm, dann springt der Festellbremshebel eine Stufe weiter und die Bremse mach auch nach hintenhin zu. Das ist wichtig, denn der Anhänger soll ja nicht nur gegen wegrollen nach vorne sondern auch gegen wegrollen nach hinten gesichert werden. z. B. wenn man den am Berg abgestellt hat. Diese Sperre, die verhindert, dass der Anhänger mit angezogener FEststellbremse am Berg zurückrollen kann, ist die Rückfahrsperre.