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unbenannte Zuwendungen) durch einen Ehegatten oder die Schwiegereltern während der Ehe Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher und Wertpapiere Auseinandersetzungen um Steuerfragen Schadensersatzansprüche unter Ehegatten etc. Auch hier wird bei Verzicht auf anwaltliche Beratung häufig Geld verschenkt, weil bestehende Ansprüche nicht erkannt und damit auch nicht verhandelt oder anderweitig durchgesetzt werden, wenn außergerichtliche Verhandlungsbemühungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können. Die im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung regelungsbedürftigen Angelegenheiten bezüglich gemeinsamer Vermögenswerte werden in einem Ehescheidungsverfahren nicht automatisch mitgeredet. Vermögensauseinandersetzung | Wert von Immobilien kostengünstig ermitteln. Seit dem 1. September 2009 fallen diese Ansprüche in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Sofern eine den Interessen beider Ehegatten Rechnung tragende Regelung nicht außergerichtlich ausgehandelt und in Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich beurkundet werden kann, bedarf es unter Umständen gerichtlicher Auseinandersetzungen vor dem zuständigen Zivilgericht.
Rz. 84 Die Auseinandersetzung ist Familiensache im Rahmen des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG. [127] Die Vermögensauseinandersetzung darf nicht mit dem Zugewinnausgleich verwechselt werden. Beim Letzteren geht es – unabhängig von dem beiderseitigen Vermögen – allein um die Ausgleichsforderung. Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es – nicht anders als bei der eben (s. Auseinandersetzung über das gemeinsame Haus bei Scheidung der Ehe. Rdn 82) besprochenen Auseinandersetzung der Gesamthand – um die Herauslösung der Anteile der Berechtigten aus den Bindungen, die die gemeinsame Berechtigung mit sich bringt. Die Herstellung der alleinigen Verfügungsbefugnis an dem Anteil am Vermögensgegenstand ist Zweck der Vermögensauseinandersetzung. Der Antrag auf Zustimmung zur Realteilung kommt z. B. vor, wenn gemeinsame Bankkonten oder Bausparverträge aufzuteilen sind ( § 752 BGB). Der Antrag auf Zustimmung zum Verkauf von unteilbaren beweglichen Sachen ( § 753 Abs. 1 S. 1 BGB) spielt im Familienrecht eine nachrangige Rolle, weil die meisten im Bruchteilseigentum der Ehegatten stehenden beweglichen Sachen als Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden (s. Rdn 123).
000 EUR), aber dieser Betrag stand bei der Scheidung und somit Rechnungsstellung der Anwaltskosten noch nicht fest. Besten Dank! Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema: Frau Frau Frage Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 19. 03. 2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Der Gegenstandswert bei einem Zugewinnausgleichsverfahren richtet sich nach der Höhe des verlangten Ausgleichs. Auch bei des Abschlusses einer Vereinbarung (Vergleich) kommt es auf den geltend gemachten Ausgleichsanspruch und nicht auf den dann vereinbarten Ausgleichsanspruch an. Gegenstandswert wäre also der von Ihnen Ihrer Frau gegenüber geltend gemachte Zugewinnausgleichsanspruch. Danach ermittelt sich der Gegenstandswert wie folgt: Endvermögen hälftiger Immobilienwert (geschätzter Wert 250. 000, 00). Gegenstandswert für 'Vermögensauseinandersetzung'. /. Anfangsvermögen (geschätzter Wert 400.
II. Streit nur um die Art der Teilung, insbesondere unechte Drittwiderspruchsklage Rz. 86 Es wird immer wieder erwähnt, dass dann, wenn der Streit nur um die Art der Teilung geht, nicht der Verkehrswert des klägerischen Anteils, sondern das Interesse an der Art der Auseinandersetzung zu schätzen ist ( § 42 Abs. 1, 3 FamGKG). [130] Ein Beispielsfall ist die sog. Gegenstandswert vermögensauseinandersetzung immobilière. unechte Drittwiderspruchsklage. [131] Andere Beispiele sind kaum zu finden. Diese Klage des Miteigentümers auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gem. § 180 ZPO ist (nur) nach dem Interesse des Klägers an der Aufrechterhaltung des Miteigentums zu bewerten ( § 42 Abs. 1, 3 FamGKG), nicht nach dem Wert des Anteils. Das Interesse, dass die Immobilie nicht verschleudert wird, ist mit einem Bruchteil des Grundstückswerts anzusetzen. Der BGH [132] nahm einmal als Wert 10% des Wertes des Miteigentumsanteils an. Es sei nur das Interesse an der Erhaltung des sozialen Umfelds vorhanden gewesen, eine Verschleuderungsgefahr hätte nicht vorgelegen.
Selbstverständlich war Ihr Interesse wahrscheinlich auch auf einen eventuellen Mehrerlöss gerichtet, so dass der Gegenstandswert mindestens dem Wert des Hauses entspricht. In dem Falle das die Summe der Verbindlichkeiten sogar den Wert des Hauses übersteigt, wäre letztlich diese Summe maßgebend. Insoweit ist der Gegenstandswert zu Ihren Gunsten deutlich niedriger ausgefallen und wurde unter Umständen sogar mit einem gewissen wohlwollen zu Ihren Gunsten korrigiert. Gegenstandswert vermögensauseinandersetzung immobilier saint. Ich gehe bei dem vorstehenden davon aus, dass die mögliche Haftung gesamtschuldnerischer Natur ist, so dass Sie im Falle der Haftung sogar vollständig in Anspruch genommen hätten werden können und das Ihrerseits bestehende Interesse deswegen auch nicht hinsichtlich Ihrem Exmann hälftig anzusetzen ist. Dies für Sie zunächst unbefriedigende Ergebnis mag Sie überraschen, ist aber erkennbar sachgerecht, wenn Sie sich verdeutlichen, dass Sie die Kollegin bei einer gegebenenfalls fehlerhaften Beratung in Höhe des bei Ihnen entstehenden Schadens in Anspruch nehmen könnte, was den Wert des Hauses weit übersteigen bzw. dem Wert Ihrer Verbindlichkeiten entsprechen könnte.