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Zugegeben, der Nominalstil hat einen Vorteil: Mit ihm kann man schön kompakt formulieren. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum Juristen diese Anhäufungen von Substantivierungen so lieben. Daraus ergeben sich aber sperrige Texte, die zum einen weit von der gesprochenen Sprache entfernt und zum anderen für Nicht-Experten schwer zu lesen sind. Ein besonders hübsches Beispiel habe ich letzte Woche aus der Rechtsabteilung eines Verlags bekommen. Der Vorgang an sich ist ganz normal: Ich bekam einen Vertrag zugeschickt, den ich unterschreiben sollte. Im Begleitschreiben stand: Beiliegend erhalten Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung, mit der Bitte um Prüfung, Unterzeichnung und Rücksendung beider Exemplare nebst Autorendatenblatt. Nach Unterschriftsleistung durch uns erhalten Sie ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück. Nun zur Stilkritik: Das Wort "beiliegend" vermeide ich gerne, weil es merkwürdige Assoziationen zu einem Absender weckt, der sich in einen Briefumschlag quetscht. Der "Vertrag in zweifacher Ausfertigung" ist in Ordnung, obwohl es auch einfach zwei Exemplare des Vertrags sein könnten.
Maschinell erstellte Führungszeugnisse ohne Unterschrift und Siegel des Bundesamtes für Justiz schicken Sie bitte dorthin zurück mit der Bitte um Unterzeichnung und Weiterleitung an uns. Geben Sie immer das Land an, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll. In ganz eiligen Fällen... sollten Sie das Führungszeugnis wegen Eilbedürftigkeit beim Bundesamt für Justiz (die Dienststelle ist in Bonn) persönlich abholen bzw. einen Bevollmächtigten/Kurierdienst mit der Abholung beauftragen (Vollmacht erforderlich! ). Sie können anschließend beim Bundesverwaltungsamt in Köln während unserer Besucherzeiten zur Anbringung einer Apostille vorbeikommen. Allgemeine Informationen: Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Abschließend: Sie können Ihr Führungszeugnis mit Apostille sofort wieder mitnehmen. Bitte planen Sie ausreichend Wartezeit ein. Die Gebühr für die Apostille bei uns beträgt 25, 00 € (gemäß Artikel 3 Verordnung zur Erteilung von Apostillen, 31.
Folgende Elemente müssen in einem solchen Anschreiben zwingend vorhanden sein, damit es seinen Zweck erfüllt und seriös wirkt: Briefkopf Anschrift Datum Anrede Betreffzeile Text Gruß Name und Unterschrift Formulierungshilfe Grundlagen: Welche Informationen enthält ein Geschäftsbrief? Es gibt klare rechtliche Vorgaben, welche Informationen in einem Geschäftsbrief enthalten sein müssen. Diese sind im sogenannten Handelsgesetzbuch festgehalten. Wichtige Kriterien bei der Bestimmung der Vorgaben sind die Rechtsform des Unternehmens und die Branche. Außerdem ist beim Verfassen von Geschäftsbriefen immer die Norm DIN 5008 zu berücksichtigen. In unseren Formulierungshilfe sehen Sie, worauf es ankommt. So müssen zum Beispiel Personengesellschaften folgende Angaben auf ihren Geschäftsbriefen machen: Firmenname Rechtsform Firmensitz Registergericht des Firmensitzes Nummer des Handelsregistereintrags Es ist wichtig, in der Betreffzeile den Grund für das Schreiben exakt zu benennen. So wissen die Empfänger immer genau, worum es bei dem Vertrag geht.
Warum sollte jeder versendete Vertrag ein Anschreiben beinhalten? Ein Anschreiben ist ein Akt der Höflichkeit und wichtig beispielsweise für ein neues Arbeitsverhältnis. In einem solchen Schreiben teilen die Unternehmen ihren Vertragspartnern mit, worum es bei dem jeweiligen Inhalt geht. Das ist gerade bei Kunden, die mit vielen Firmen kooperieren, wichtig. Sie müssen auf den ersten Blick sehen, zu welchem Projekt der jeweilige Vertrag gehört, wie viele Exemplare geschickt wurden und wozu er dient. Tipp Kommen Sie bei Ihrem Anschreiben zum Punkt. Aller spätestens nach dem dritten Satz müssen die Empfänger wissen, worum es Ihnen geht. Ansonsten geht die Aufmerksamkeit schnell verloren. Des Weiteren stellen Unternehmen durch das Anschreiben ihre Professionalität und Seriosität unter Beweis. Sie zeigen, dass sie sich mit den Formalien und ungeschriebenen Gesetzen der Geschäftswelt auskennen. Das Anschreiben ist immer das Aushängeschild eines Betriebes für Kunden oder ein neues Arbeitsverhältnis.