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Grundsicherung und eigenen Mietvertrag im Elternhaus Moderator: Moderatorengruppe ehemalige Userin Hallo zusammen, der Sohn von einer Freundin bekommt seit ein paar Monaten Grundsicherung. Die Eltern haben natürlich die ganzen Formulare ausgefüllt, wo auch nach Strom, Wasser etc. gefragt wurde. Dann haben sie wohl die Grundsicherung ausgerechnet. Jetzt haben sie ein Schreiben bekommen, wo sie aufgefordert werden mit dem Sohn einen Mietvertrag im Haus abzuschließen, da sie es für die Berechnung der Grundsicherung brauchen. Das Haus gehört der Familie wird aber natürlich noch in Raten abbezahlt. Wohnen im elternhaus ohne mietvertrag in ny. Was für ein Mietpreis wäre denn angebracht für 1 eigenes Zimmer und die Mitbenutzung der anderen Räume? KerstinM. REHAkids Urgestein Beiträge: 7441 Registriert: 17. 08. 2009, 21:09 Wohnort: Thüringen Beitrag von KerstinM. » 22. 06. 2012, 10:57 Hallo Mellie, spontan ergibt sich mir dann die Frage, was ist dann mit der Mieteinnahme? Muss die dann von den Eltern in der Steuererklärung angegeben werden und wirkt steuererhöhend?
Ich danke für eure Hilfe. #2 Hallo, ich habe nochmal ein paar Fragen zu einem Thema, dass hier auch schon häufiger behandelt wurde. Bist dadurch deine eigene BG - und es gilt für dich das Gleiche., als wenn du nicht zu Hause wohnen würdest, sofern ihr erklärt, daß iohr nicht gemeinsam wirtschaftet Mit meinen Eltern habe ich einen Mietvertrag gemacht - Miete 0 Euro und 175 Euro Nebenkosten. Stimmt... also sollten dir deine Eltern den Mietvertrag kündigen, weil du den geforderten Betrag nicht zahlen kannst. ;-) Vielleicht machen sie dir ja auch ein Änderungsangebot? Und diesmal zu den Bedingungen, die sie auch bei einem Fremden hätten? Ich bin kein Roboter - ImmobilienScout24. Ich würde das Amt auch ärgern und schon mal einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten stellen... #3 Hallo Das JC wendet bei dir die Regelungen wie für Eigentumsbesitzer an (Brennkostenzuschuss, bezahlte Heizungswartung), da du jedoch kein Wohneigentum besitzt, ist dies unzulässig. Du hast einen eindeutigen Vertrag, laut dem du "Pauschal" 175€ für die Überlassung der Unterkunft bezahlen musst, mehr hat das JC nicht zu berücksichtigen.
LG Evi Evi mit Tochter - Maus * 95 blackbetty2168 Stamm-User Beiträge: 181 Registriert: 16. 02. 2012, 18:35 Wohnort: Goslar Kontaktdaten: von blackbetty2168 » 22. 2012, 12:59 wenn der Sohn Unterkunftskosten vom Amt haben möchte, führt kein Weg an einem (Unter-) Mietvertrag vorbei. Diese Einnahmen müßten die Eltern dann versteuern, völlig richtig. Wie viel Geld brauchen Sie, um aus dem Elternhaus auszuziehen? - KamilTaylan.blog. Liebe Grüße BETTY und Q O-Ton Quentin (8) beim Teilen von Gummibärchen mit seiner Freundin: "7 kann man nicht durch 2 teilen, also muß ich einen dann bekommt jeder 3... " Quentin, geb. Mai 2003: Asperger-Autist, ADHS, elektiver Mutismus, Sozialphobie von KerstinM. 2012, 13:03 Hallo Betty, aber so wie es in der Ausgangsfrage klingt, wollte man nur anteilsmäßig Wasser, Strom etc und eben keine Miete von ehemalige Userin » 22. 2012, 13:17 wenn man keinen Mietvertrag mit dem Sohn abgeschlossen hat, dann dürfte also auch kein Strom und Wasser berechnet werden? Da muß man jetzt nur noch herausfinden, ob es sich "lohnt" einen Mietvertrag abzuschließen oder ob die Versteuerung der Einnahmen auf der Einkommenssteuer nicht noch zum Minus führt.