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18. Oktober 2016 Die DPolG Hamburg hat Innensenator Andy Grote (SPD) erneut eindringlich aufgefordert, sich ohne Wenn und Aber für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einzusetzen! Der Erste stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, hat sich auf der Personalversammlung am 12. Oktober direkt an Innensenator Andy Grote gewandt: "Wenn Sie den Kolleginnen und Kollegen etwas Gutes tun möchten Herr Senator, dann setzen Sie sich im Senat für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein! " Aktuell beträgt die Polizeizulage nach einer Dienstzeit von zwei Jahren monatlich 127, 38 Euro – die Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit war ein Sonderopfer für Polizeibeamte. Dieser Fehler muss auch in Hamburg (wie jetzt in NRW) dringend korrigiert werden! In Bayern ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nie angetastet worden! Der Landesvorstand Hamburg, 18. 10. 2016 _flugblatt_polizeizulage_18-10-2016
Die Belastungen des Polizeiberufs wirken über die aktive Dienstzeit hinaus und das soll mit der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gewürdigt werden. Dafür werden wir uns auch in der neuen Wahlperiode einsetzen. " Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: "Der Polizeidienst muss angemessen und auskömmlich besoldet werden. Dazu gehört die Polizeizulage als besonderer Ausgleich für die Erschwernisse des Dienstes. Deswegen hat die FDP beiden Erhöhungen der Polizeizulage für die Bundespolizei während der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, 2020 und 2021, zugestimmt. So wichtig ein angemessenes und auskömmliches Ruhegehalt allerdings ist, so richtig ist es, die Höhe des Ruhegehalts anhand der Grundbesoldung und nicht anhand der Zulagen zu bemessen. Es erschließt sich auch nicht, warum ausschließlich die Polizeizulage für die Bemessung des Ruhegehalts berücksichtigt werden soll, während beispielsweise Zulagen im Bereich der Bundeswehr oder der Nachrichtendienste nicht ruhegehaltsfähig sind oder waren.
27. 11. 2021 Ampelkoalitionsvertrag beinhaltet Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage Der am 24. 2021 veröffentlichte KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP auf Bundesebene beinhaltet unter anderem die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage als "Wertsch ätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten". Die Partner vereinbaren dazu die Sicherstellung der Finanzierung. Gut so! Wir freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen bei Bundeskriminalamt und Bundespolizei! Der BDK erwartet nun, dass diese Regelung auch in den laufenden Koalitionsgesprächen auf Berliner Landesebene berücksichtigt wird. Gerade die Polizei Berlin steht im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte in Konkurrenz zu den Bundesbehörden. Die ohnehin schon bestehenden Wettbewerbsnachteile aufgrund der geringeren Besoldung dürfen nicht noch größer werden. Die Polizeizulage muss auch für die Landesbeamten ruhegehaltsfähig werden! Der Ball liegt nun bei den Verhandlungspartnern von SPD, Grünen und Linken.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis der Vielzahl von Gesprächen der GdP mit den führenden Innenpolitikern der Parteien. Die Polizeizulage ist die einzige Stellenzulage, die ab dem zweiten Ausbildungsjahr ein ganzes Berufsleben lang gezahlt wird. Sie gleicht die besonderen Erschwernisse des Polizeivollzugsdienstes anderen Beamtentätigkeiten gegenüber aus. Gegen schleichende massive Entwertung Seit 1999 ist die Polizeizulage nicht mehr dynamisch, das heißt die Erhöhungen erfolgen nicht nach den Tarifabschlüssen, sondern nur in sehr weitgestreckten Zeiträumen. Das führt zu einer schleichenden Entwertung der Polizeizulage, weil sie so der Einkommensentwicklung und der Inflation immer mehr hinterherhinkt. Entsprach die Polizeizulage im Jahr 1990 noch 12, 54 Prozent des Grundgehalts eines Polizeimeisters, waren es 2021 nur noch 7, 40 Prozent. Würde man das ursprüngliche Verhältnis zur Bemessungsgrundlage nehmen, müsste die Polizeizulage heute 322, 10 Euro betragen. Die jetzige Erhöhung auf 228 Euro ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung des Beschlusses des 26.