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Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die neue Broschüre "Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz" informiert gezielt Sie als Arbeitgeber. Mutterschutz - LAGuS. Es werden ausführlich die Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum betrieblichen sowie arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz, zum Kündigungsschutz und zum Leistungsrecht während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erläutert. Neben dem Gesetzestext des neuen Mutterschutzgesetz finden Sie im Anhang auch eine Checkliste, in welcher Ihre Arbeitgeberpflichten übersichtlich aufgelistet sind. Die Broschüre berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft getreten sind.
Im Bereich der Tiermedizin sind beispielsweise Studentinnen im Fach Tiermedizin, die ein veterinärmedizinischen Pflichtpraktikum ableisten oder Berufsschülerinnen, die sich in der Ausbildung zur TFA befinden, betroffen. Nicht anwendbar ist das Gesetz jedoch für Selbstständige. Mitteilungspflicht während Schwangerschaft und Stillzeit Sobald eine Frau von ihrer Schwangerschaft erfährt, ist sie gemäß § 15 MuSchG gehalten, den Arbeitgeber so früh wie möglich darüber zu informieren. Arbeitgeber leitfaden zum mutterschutz. Dies beinhaltet auch eine Mitteilung über das voraussichtliche Entbindungsdatum. Dies ist allerdings eine sogenannte Sollvorschrift: Das bedeutet, es besteht keine Pflicht der Arbeitnehmerin, der Arbeitgeberseite die Schwangerschaft unverzüglich bekannt zu geben. Die Arbeitgeberseite kann jedoch erst dann die Schutzvorschriften des MuSchG berücksichtigen, wenn sie von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers Auf der anderen Seite hat auch der Arbeitgeber die Pflicht, eine Schwangerschaft anzuzeigen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite auf Antrag von der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt: das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz) eine Zulässigkeitserklärung für eine Kündigung erhalten. Zu allen Fragen des Elterngeldes erteilen die Elterngeldstellen der Länder Auskunft. In Sachsen-Anhalt befinden sich Elterngeldstellen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Leitfaden zum Mutterschutz. Zum Seitenanfang
Während anderer Beschäftigungsverbote erhält die Frau ihr Entgelt in Form des Mutterschutzlohns vom Arbeitgeber fortgezahlt. Mutterschutzlohn und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen Arbeitgeber vollständig aus der sog. U2-Umlage erstattet (§ 1 Abs. 2 AAG). Die Umlage wird allein von Arbeitgebern finanziert. Die Finanzierung familienpolitischer Leistungen sollte grundlegend neu geordnet werden, da es sich bei dem Thema Mutterschutz um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Alle Leistungen vor und nach der Geburt eines Kindes sollten einheitlich vom Bund aus Steuermitteln finanziert und die Geldleistungen zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst werden, die aus einer Hand gezahlt wird. Das heutige Nebeneinander mehrerer Leistungen mit unterschiedlicher Finanzierungs- und Verwaltungsverantwortung muss überwunden werden. Eine entsprechende Neuordnung wurde im Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Mutterschutzrechts versäumt. Gefährdungsbeurteilung Um einen umfassenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten, ist die im Arbeitsschutz übliche Gefährdungsbeurteilung seit 2018 um mutterschutzrechtliche Aspekte zu erweitern, die die mögliche Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes berücksichtigen.