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Rechte des Betriebsrats bei groben Verstößen des Arbeitgebers (§ 23 Abs. 3 BetrVG) kluge 2020-05-06T17:55:58+02:00 Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung vorzunehmen, zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden. Diese Vorschrift gibt dem Betriebsrat eine Art allgemeinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Einhaltung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Verpflichtungen. Dabei handelt es sich um eine Auffangvorschrift, die ergänzend zu den anderen Rechten des Betriebsrats sichern soll, dass sich der Arbeitgeber gemäß der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verhält. Waf betriebsverfassungsrecht teil 3.6. Andere Rechte des Betriebsrats werden durch § 23 Abs. 3 BetrVG nicht ausgeschlossen, sondern bestehen daneben und können parallel gerichtlich durchgesetzt werden. Die Vorschrift ist aber insbesondere für die Fälle von Bedeutung, in denen kein (eigenes) gerichtlich durchsetzbares Recht des Betriebsrats verletzt ist.
Dauer 4 Tage Betriebsverfassungsrecht Teil III - Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Bewertung: star star star star star_half 9, 4 Bildungsangebote von W. A. F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung haben eine durchschnittliche Bewertung von 9, 4 (aus 8 Bewertungen) Tipp: Haben Sie Fragen? Seminar BR257-2175 vom 20.06.2022 bis 23.06.2022 in Brühl. Für weitere Details einfach auf "Kostenlose Informationen" klicken. Beschreibung - Die Mitbestimmungsrechte des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie Betriebsänderungen, kompetent ausüben können - Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei Arbeitsabläufen und der Berufsbildung nutzen Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wieder gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, die bereits die Seminare "Betriebsverfassungsrecht Teil I und Teil II" besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.
Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. 11. 1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Waf betriebsverfassungsrecht teil 3 youtube. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15. 1986 - 6 ABR 64/83). Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
Juristen mit Fachgebiet Arbeitsrecht, Wirtschaftsexperten und Diplom Psychologen stehen für eine fundierte und interessante Vermittlung der Inhalte ein. Alle Seminare finden in ausgewählten Tagungshotels statt, bei denen uns eine schöne und interessante Lage bzw. ein hoher Qualitäts-Standard sehr wichtig ist. Zu Ihrer Entspannung veranstalten wir bei jeder unserer Veranstaltungen ein interessantes Rahmenprogramm. Unsere Seminare unterliegen besonderen Qualitätsmaßstäben: Die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Bei einem W. -Seminar benötigen Sie keine Bestätigung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Uns reicht die Unterschrift des Betriebsrats! 9, 4 Durchschnittliche Bewertung für W. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Basiert auf 8 Bewertungen warning Betriebsratswahl 2022: Vereinfachtes Wahlverfahren // Seminar-Nr. Betriebsrat-Seminare im Mercure Hotel Altstadt in Erfurt. 2022 05:24 warning Webinar: Home-Office und mobiles Arbeiten Besonderheiten flexibler Arbeitsplatzmodelle auf den Punkt gebracht ist nicht verfügbar auf Springest "Der Trainer hat kurzweilig ein neues Thema interessant den Teilnehmern vermittelt.
Befolgt der Arbeitgeber die entsprechende Entscheidung des Gerichts nicht, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, ein Ordnungsgeld gegen den Arbeitgeber zu verhängen, um die Beachtung des Gerichtsbeschlusses zu erzwingen. Bei jeder weiteren Zuwiderhandlung kann erneut ein Ordnungsgeld gegen den Arbeitgeber verhängt werden. Falls die Pflichtverletzung des Arbeitgebers darin besteht, dass dieser eine Handlung nicht durchgeführt hat (z. keine Weiterleitung von Post an den Betriebsrat), kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die entsprechende Handlung vorzunehmen. Nimmt der Arbeitgeber die Handlung trotz Vorliegens eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses nicht vor, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Arbeitgeber durchsetzen. Dr. jur. Waf betriebsverfassungsrecht teil 3 ans. Henning Kluge Herr Dr. Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber und in Einigungsstellenverfahren.