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Sachverhalt: Es liegt ein Antrag eines Einwohners des Ortsteiles Siemen vor, für die gesamte Ortslage Siemen eine Tempo 30 Zone einzurichten. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Anmerkung der Verwaltung: Nach § 45 Abs. 1c können Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortsschaften, insbesonders in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdicht e sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Diese gesetzlichen Voraussetzungen treffen für die Straßen Schulstraße, Schmiedestraße, Zum Wiesengrund und Zum Giehls nicht zu und für die Siemer Dorfstraße nur eingeschränkt zu. Für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen sind die rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) maßgeblich. Antrag auf geschwindigkeitsreduzierung der. Wesentliches Ziel der letzten Änderungen der StVO war der Abbau des Schilderwaldes. Hintergrund sind Expertenurteile, nach denen weniger verkehrsrechtliche Regelung vor Ort zu mehr Beachtung und Akzeptanz der Regelungen, zu einer Stärkung von eigenverantwortlichen Verkehrsverhalten und damit zu einer Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr führt.
Für Mischgebiete gibt es keine grundsätzliche Regelung. Die von den Anwohnern angegebenen Gründe für die Umsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung wurden geprüft und auch mit der Verkehrspolizei abgestimmt: 1. Gefährdung durch Verengung der Vogelsangstraße auf Höhe Hausnummer 16-19: Die Verengung an der o. Stelle ist der Bahnunterführung geschuldet. Die Vogelsangstraße darf aufgrund der Fahrbahnverengung von größeren LKWs nur in Richtung Dettingen "West" befahren werden. Die Verengung selbst führt nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Sportplatzstraße | FW Großwallstadt. Eine statistische Auswertung ergab, dass es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle, noch um einen Unfallschwerpunkt handelt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Engstelle an sich keine Gefahrenstelle. 2. Nicht-Beachtung der Vorfahrtsregelungen: Verkehrsteilnehmer haben die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Es ist stark zu bezweifeln, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung zu einer besseren Beachtung der Vorfahrtsregeln führt. 3. Kreuzung Glemsergasse / Vogelsangstraße nicht ausreichend einsehbar: Verkehrsrechtlich sind Höchstgeschwindigkeiten innerorts, wie ausserorts geregelt.
Seitens der Gemeinde Wiefelstede wurde nach der Messung auf die Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 274 II Nr. 3 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) hingewiesen, wonach außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden können, wo aufgrund der Straßenführung (Kurven usw. ) die Geschwindigkeiten anzupassen sind. Hier sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Geschwindigkeit festgelegt werden, die mindestens 85% der Fahrzeugführer, ohne Anordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung und Überwachung durch die Polizei, von sich aus einhalten. SessionNet | TOP Ö 9: Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Bergstraße (Antrag der Gruppe Hitzacker). Dieser sog. V 85 Wert lag bei der Messung bei 70 km/h. Datum vom 31. 03. 2015 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland der Gemeinde Wiefelstede mitgeteilt, dass keine zwingende Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung gegeben ist. Der Antrag wurde daher abgelehnt (s. Anlage 2)
Die Anlieger der Wohnstraßen Peteräcker, Roßbergstraße und Vogelsangstraße Hausnummern 16-19 haben einen Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung (auf 30 km/h) in diesen Straßen gestellt. Der Antrag ist als GR-Vorlage 8200-1 beigefügt. Bei solchen Anträgen wird im Regelfall zunächst ein Geschwindigkeitsprofil erstellt um zu ermitteln, wie hoch die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sind. Dies ist jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten in den o. g. Straßen nicht möglich. Nach Einschätzung der Verkehrspolizei dürften die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Bereich derzeit aber aufgrund der Bebauung und der Parksituation nicht erheblich über den geforderten 30 km/h liegen. Antrag auf geschwindigkeitsreduzierung in 2. Es handelt sich bei den Straßen um reine Wohnstraßen, die in einem Mischgebiet mit jeweils anschließendem Gewerbegebiet liegen. Für Wohngebiete hat der Gemeinderat im Jahr 2005 ein flächendeckendes Geschwindigkeitskonzept umgesetzt, das 30er Zonen in sämtlichen Wohngebieten des Kernortes und der Buchhalde beinhaltet (s. GR-Vorlage 8200-2).
Rh Jatzkowski bittet um Überprüfung und Stellungnahme zum Sachverhalt. Stellungnahme der Verwaltung: Bei einer evtl. möglichen "Zonenausweisung" erscheint es doch genehmigungsfähig, die Zufahrt der Zone auf einen bestimmten Nutzerkreis (z. B. Anlieger) zu beschränken. Kritik an Tempo-30-Zone: CDU fordert Aufhebung auf einer Lüner Straße. Insoweit kann die zusätzliche Beschilderung beantragt werden. Rh Weiss spricht sich für eine einheitliche Regelung aus. weist darauf hin, dass die anliegenden Straßen um die Bergstraße ebenfalls als 30er-Zonen ausgewiesen sind. Auf den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Anwohnerbefragung durchzuführen entgegnet Rf Laudel-Voigt, dass für die Bergstraße eine schnelle Lösung gefunden werden muss. Beschlussvorschlag Es wird ein Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt, die zulässige Geschwindigkeit in der Bergstraße auf 30 km/h zu reduzieren. Der BPSUH empfiehlt folgenden Beschluss: Straßen Bergstraße und Herzog-August-Straße als 30er-Zonen auszuweisen.
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