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Weil wir zwar wissen, dass die Angst vor dem Terror von Mitgefangenen in einem nichtforensischen Knast bei bestimmten Straftaten so groß sein kann, dass sie von den folgenden Überlegungen nicht aufgewogen wird, uns aber die eigene Erfahrung des Knasts fehlt, können wir keinen abschließenden Rat geben. Zwar liegt die Verantwortung für solche Misshandlungen durch Unterlassung (wie z. B. bei dem Mord in der JV Siegburg) letztlich auch beim Staat, aber diese Schuldzuweisung nutzt nichts bei der Abwägung, welchen Pfad der Verteidigung man für einen Strafprozess einschlagen soll. Forensische psychiatrie erfahrungen mit. Mit einer von Anfang an gewieften Verteidigung hat man eine letzte Chance sich zu entscheiden, ob man im Fall einer Verurteilung nicht lieber im Knast statt in einer Forensik brummt. Wir möchten aber Folgendes zu bedenken geben, was unserer Meinung nach gegen die Entscheidung einer Verteidigung mit Hilfe eines psychiatrisch/forensischen Gutachtens spricht: – In der Forensik sitzt man aller Wahrscheinlichkeit nach viel länger für dieselbe Straftat, wie im Knast – man ist einem Ärzte-Regime ausgeliefert, das willkürlich entscheiden kann und gewaltigere Machtmittel in der Hand hat, als ein Gefängnis Direktor: Die jederzeit mögliche Zwangsbehandlung mit unerwünschten Drogen, sprich Neuroleptika, die latent durch Drohung oder mit direkter Gewalt erzwungen wird.
Selten ist es wohl nicht, aber glücklicherweise nur selten in jenen Macht-Etagen angesiedelt, in denen viel Schaden, Leid oder gar Unheil angerichtet werden könnte. Je weiter oben, desto eher auch unter Beobachtung (wenngleich nicht immer unter Kontrolle).