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Landesweit gibt es 14 Stadt- und Kreisverbände der Kleingärtner, die mit den ihnen angeschlossenen Kleingärtnervereinen Mitglied im Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. sind. 1. Überblick 34. 220 Mitglieder haben sich in 313 Kleingärtnervereinen organisiert, die wiederum in 14 Stadt- und Kreis- verbände/-gruppen zusammengeschlossen sind und sich vereinen im Landesverband Hessen der Kleingärtner e. (LHK) 2. Stadt- und Kreisverbände/-gruppen Kreisgruppe Eschwege 139 Mitglieder 3 Vereine Stadtgruppe Frankfurt 15. 574 Mitglieder 111 Vereine Stadt- und Kreisverband Fulda 721 Mitglieder 8 Vereine Stadt- und Kreisverband Gießen 1. 069 Mitglieder 14 Vereine Kreisverband Hanau 1. 571 Mitglieder 22 Vereine Kreisgruppe Hersfeld 52 Mitglieder 1 Verein Kreisverband Hochtaunus 824 Mitglieder 4 Vereine Stadt- und Kreisverband Kassel 5. 420 Mitglieder 43 Vereine Kreisverband Marburg-Biedenkopf 588 Mitglieder 8 Vereine Stadt- und Kreisverband Offenbach 3. 594 Mitglieder 34 Vereine Kreisverband Schwalm-Eder 290 Mitglieder 5 Vereine Kreisverband Waldeck-Frankenberg 501 Mitglieder 7 Vereine Stadtverband Wetzlar 244 Mitglieder Stadt- und Kreisverband Wiesbaden 3.
Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e. V. wurde im Januar 1953 als gemeinnützige Dachorganisation der rheinland- pfälzischen Kleingärtnerverbände und Vereine gegründet und hat im Jahr 2003 das 50jährige Jubiläum gefeiert. Er vertritt die Interessen von 11. 100 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in 9 Stadtverbänden und 106 Vereinen organisiert sind. Der Landesverband ist ein wichtiger und kompetenter Ansprechpartner in Angelegenheiten des Kleingartenwesens für die Politik, Landes- und Kommunalverwaltungen. Neben der allgemeinen Förderung des Kleingartenwesens im Bundesland Rheinland-Pfalz, wie beispielsweise die Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend für die Bedeutung der Kleingärten als Teil des öffentlichen Grüns, sieht der Verband seine Aufgabenschwerpunkte in der fachlichen und rechtlichen Beratung und Betreuung seiner Mitglieder. Dazu gehört u. a. : die Ausbildung und Fortbildung von Fachberaterinnen und Fachberater, die in den Vereinen diese wichtige und unverzichtbare Aufgabe übernehmen, die Ausbildung und Weiterbildung von Schätzerinnen und Schätzer, die nach der Ausbildung zugelassen werden und die Wertermittlungen bei Pächterwechsel durchführen, sowie Seminare für Vorstandsmitglieder in Fragen des Vereinsrechts, Kleingartenpachtrechts, des Steuerrechts und der Vereinsführung.
Wichtig sind: Die Originalunterschrift - keine Kopie und die Originalunterlagen. Schadenanzeigen jeglicher Art bitte nicht direkt an den KVD schicken! Am 23. April 2020 wurde hier ein ergänztes FED-Merkblatt eingestellt. Dort wurde unter "Teilnahmebrechtigte" der letzte Satz hinzugefügt: "Abweichend von §§ 44 ff des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) steht der/dem Versicherten ein eigenes Recht zu, Ansprüche aus der Versicherung geltend zu machen". FED-Sach-Schadenanzeige für Kleingä FED-Merkblatt ab Dienstfahrtenkosten - Anmeldung und Datenschutzinformation zur Werbeeinwilligung-KVD Muster
3. 8 Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus und hat es den bestehenden Pachtvertrag gekündigt, so ist vom Pachtnachfolger (Inanspruchnehmer der Kleingartenfläche), sofern ein solcher vorhanden ist, eine Entschädigung für die in den Pachtgarten eingebrachten Werte zu zahlen ( 11 BKleingG findet entsprechende Anwendung). Die Höhe der Entschädigung wird von der Wertermittlungskommission des Vereins festgesetzt. Sie stellt unter Beachtung der rechtsgültigen Bebauungspläne und nach Maßgabe der geltenden Wertermittlungsrichtlinien den Zeitwert fest. Verantwortlich für eine sachgerechte Wertermittlung ist der Vereinsvorstand, der auch das Ergebnis der Wertermittlung dem ausscheidenden Pächter mitteilt. Entsprechen eingebrachte Werte (Baulichkeiten, Anpflanzungen etc. ) nicht gültigen Rechtsnormen, so sind die Kosten für die jeweilige Richtigstellung zu ermitteln. Sie sind dem ausscheidenden Pächter in Rechnung zu stellen. In besonderen Fällen kann der Vorstand und der Pächter auf die Wertfeststellung durch die Wertermittlungskommission verzichten und unmittelbar eine andere Wertermittlung einleiten.