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Ich ziehe jedoch erstmal ohne die Katzen aus, da in meiner Mietwohnung keine Haustiere erlaubt sind und da ich die Tiere nicht aus ihrem gewohnten Umfeld reißen möchte. Vor allem, falls wir wirklich wieder zueinander finden sollten, mussten die Katzen umsonst umziehen. Nun möchte ich unsere Katzen aber auch nicht in die Obhut dieser fremden Frau geben. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, dass er eine neue Freundin hat, aber ich möchte nicht, dass sie in unser gemeinsames Haus einzieht. Gibt es Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen? Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! # 1 Antwort vom 13. 2015 | 10:20 Von Status: Junior-Partner (5634 Beiträge, 2356x hilfreich) Ein wenig Naivität solltest du dir selbst zuschreiben. spätere Versöhnung? Darf der neue partner das gemeinsame haus betreten en. neue Freundin will einziehen? da sage ich nur Respekt vor solch einem Optimimus. Den Katzen das gewohnte Umfeld lassen? Dass ist das wichtigste. Ich denke die Freundin darf mit ins Haus einziehen. Du kannst für deinen Teil des Hauses Nutzungsentschädigung von ihm verlangen.
000 € hast undmithin keine ErbschSr oder SchenkSteuer anfiele. 1. ) Kann ich verlangen, dass die Gegenpartei meine Erbschaftssteuer übernimmt? Nein, kannst du nicht, besonders, da du überhaupt keine Erbschaftssteuer bezahlen wirst. 2. ) Kann ich aus den vergangen 10 Jahren irgendwelche Ansprüche geltend machen? Könnest du, wenn Einnahmen geflossen wären. Die würden aber mit deinem Anteil an Ausgaben verrechnet werden, die angefallen sind. Daher würde da wohl nicht viel rauskommen, besonders, da ja wahrscheinlich deine Mutter in dem Haus gewohnt hat und gar keinen Einnahmen gekommen sind, sondern nur Ausgaben angefallen sind. Und ja, du dürftest deinen Anteil an Augaben der letzten 10 Jahre durchaus bezahlen. 3. ) Kann ich verlangen wie die hoch die Bank das Haus geschätzt hat? Ja, das könntest du. Allerdings, warum solltest du es tun? Ich denke, mit 30. Erbe/ Haus? (Recht, Erbschaft). 000 bist du, da du jetzt 10 Jahre keinen Kontakt zu deiner Familie hattest gut du bedient. Und dann bist du befreit von allem, weil du nicht mehr wegen der Erbschaft deiner Mutter belästigt würdest.
Der ausgezogene Ehepartner hat dann immer noch das Recht, wieder einzuziehen - allerdings nicht ohne Zustimmung des in der Wohnung verbliebenen Partners. Er darf auch ohne Zustimmung die Wohnung nicht mehr betreten. Übrigens: Wird vor Gericht entschieden, welcher der beiden Ehepartner in der Wohnung oder dem Haus wohnen bleiben darf, muss der Vermieter die Entscheidung akzeptieren. Darf der neue partner das gemeinsame haus betreten 1. Am unproblematischsten läuft der Auszug wegen Trennung ab, wenn schon vor der Trennung oder sogar dem gemeinsamen Einzug besprochen wird, wer im Notfall ausziehen muss. Redaktion Bildquellen: Brian A Jackson /, Alexander Raths /
aber die rechtsgrundlage kenne ich nicht. also hausbesetzung finde ich eine coole überlegung.... aber lass es lieber, die richter und polizisten dieser welt verstehen da glaub ich keinen spaß gruß uwe # 3 x -- Editiert von uweundpapa am 26. 2008 12:40 Und jetzt? Mietrecht: Nach der Trennung: Wer darf in Haus oder Wohnung wohnen bleiben? | Nachricht | finanzen.net. Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Ich darf Ihnen deshalb darüber hinaus die Information geben, dass in so einem Fall ein Anspruch auf Mitwirkung bei der Kündigung der Wohnung haben, wenn Sie sich nicht untereinander und mit dem Vermieter über die Konditionen der weiteren Anmietung einigen können. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Falk Brorsen Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender, zu Ihrer Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Die Rechtsprechung ist hinsichtlich der Beurteilung der Rechtsbeziehungen zwischen Mitbewohnern nicht einheitlich. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ( § 705 BGB) vorliegt. Darf der neue partner das gemeinsame haus betreten von. Die Rechtsbeziehungen ergeben sich größtenteils aus den zwischen Ihnen (ausdrücklich oder konkludent = durch schlüssiges Handeln) geschlossenen Vereinbarungen über die Nutzung der Wohnung. Sind Sie sich darüber einig dass bestimmte Räume nur dem einen oder dem anderen zur Nutzung zustehen sollen, so besteht insoweit Alleinbesitz des jeweiligen Besitzers, mit der Folge, dass Dritte nicht berechtigt sind, diese gegen oder ohne den Willen des Berechtigten zu betreten. Hinsichtlich gemeinsam genutzter Räume liegt Mitbesitz ( § 866 BGB) vor. Wurde nichts abweichendes vereinbart, so werden Sie in Ihrem Besitz dann insoweit nicht geschützt, als sich die Nutzung durch den Mitbesitzer in den Grenzen des diesem zustehenden Gebrauchs hält.
Dies gilt insbesondere bei der beabsichtigten Aufnahme in die Ehe- und Familienwohnung, auch wenn die Ehefrau die Ehewohnung bereits verlassen hat, bevor der Ehemann die Geliebte in die Wohnung nahm. Dies aber nur für den Fall, daß die Ehefrau noch nicht den Willen zu einer endgültigen Aufgabe der Ehewohnung bekundet hat.