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Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Wedederm sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter der o. g. Adresse oder per E-mail () angefordert werden. 4. 7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode: Keine Angaben Wechselwirkungen mit andern Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen 4. 9. Dosierung und Art der Anwendung: Die Salbe ist auf den zu behandelnden Hautbezirk aufzutragen. Die Gesamtdosis richtet sich nach der Ausdehnung des zu behandelnden Hautbezirkes. Anwendungsdauer: 1-mal täglich bis zur Besserung 4. 10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel): Keine Angaben. Wedederm wundsalbe bestellen online. 4. 11. Wartezeiten: Pferd, Rind, Schaf, Ziege Schwein, Kaninchen: essbare Gewebe: 0 Tage Pferd, Rind, Schaf, Ziege: Milch: 0 Tage 5. Pharmakologische Eigenschaften Pharmakodynamische Eigenschaften Ammoniumbituminosulfonat ist ein weiterbearbeitetes Destillat aus schwefelreichem Schieferöl.
Die Zinsanspruch insoweit ist nach §§ 288, 286 BGB begründet. Der ausgeurteilte Zinsfuß entspricht dem gesetzlichen Satz; jedenfalls auf Grund des Anwaltschreibens vom 16. 2012 waren die Beklagten vom 05. 2012 an in Verzug. Der weitergehende Nutzungsausfall war – wie dargelegt – abzuweisen. Schwacke liste nutzungsausfallentschädigung 2012 model. Ebenfalls abzuweisen war der über den ausgeurteilten Betrag hinausgehende Freistellungsanspruch des Klägers. Grundlage der Gebühren seiner Bevollmächtigten ist ein Streitwert von 1. 697, 94 €. Von dem Gesamtschaden des Klägers waren in die Kosten des Mietwagens ebenso abzusetzen, wie drei weitere Tage Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 105, 00 €. Danach entstanden – der Berechnungsmethode seiner Anwälte folgend – für den Kläger Anwaltskosten in Höhe von 192, 90 € netto, auf die die Beklagte zu 2) 142, 50 € entrichtete. Zur danach verbliebenen Differenz von 50, 40 € waren 9, 58 € UmSt. hinzuzurechnen, woraus sich der Betrag von 59, 98 € ergibt. Der Zinsanspruch insoweit ist nach §§ 288, 291 BGB begründet.
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AG Potsdam, Az. : 34 C 248/12, Urteil vom 01. 03. 2013 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 742, 46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05. 04. 2012 zu zahlen. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von den Gebührenforderungen seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 59, 98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. 01. 2013 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 12%, haben die Beklagten 88% zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand Der Kläger begehrt restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall vom 19. Schwacke-Liste. 2012 gegen 8. 25 Uhr auf der Zeppelinstraße in Potsdam in Fahrtrichtung stadtauswärts.