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Steuerrecht ( Gemeinnützigkeitsrecht) Funktionale Untergliederungen von eingetragenen Vereinen sind nach § 51Abs. 1 Satz 3 AO k e i n e selbständigen Steuersubjekte. Kreise und Bezirke sind daher in der Regel n i c h t selbständiges Steuersubjekt und können somit auch n i c h t die steuerlichen Begünstigungen der Gemeinnützigkeit für sich selbst eigenständig und gesondert in Anspruch nahmen ( vgl. dazu auch:Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Auflage, Achim 2015, Seite 40 f. ) Steuersubjekt im gemeinnützigkeitsrechtlichen Sinne ist daher in der Regel der "Dach"verband.. Vereinsrecht | Dachorganisationen: Wann sind sie gemeinnützig?. Das hat folgende " erheblichen" Konsequenzen für das Rechtsverhältnis von Kreise und Bezirken zum "Dach"verband: "Ein" Verein/Verband – "eine Steuernummer" – "eine einheitliche Steuererklärung" des "Dach"verbandes. Die Aufzeichnungen des "Dach"verbandes zur Steuerklärung und als Grundlage für diese müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein ( § 146 AO). Auf der Grundlage der Satzung des "Dach"verbandes, aber auch auf der Grundlage des § 259 BGB muss ein Kreis / Bezirk gegenüber dem "Dach"verband vollständig Auskunft und Rechenschaft ablegen über sein finanzielles Gebaren im Kreis/Bezirk..
Schweizer Wanderer in Zug zu Gast Am Wochenende vom 14. und 15. Mai trifft sich der Dachverband der Schweizer Wanderwege in Zug. Michael Roschi- Geschäftsleiter der Schweizer Wanderwege ist mit dem Dachverband zu Gast in Zug Für den organisierenden Verein Zuger Wanderwege ist es eine grosse Ehre, dass der Dachverband aller Schweizer- und der Liechtensteinischen Wanderweg-Fachorganisationen, seine Generalversammlung in Zug abhält. Laut OK- Präsident und Vize-Präsident der Zuger Wanderwege, Alfred Knüsel, hat sich der Verein für die Durchführung und die Organisation der jährlichen Generalversammlung beworben und letzten Herbst den Zuschlag bekommen. Mit einem effizienten OK-Team wurde innert weniger Monate ein interessantes Programm für die Delegierten zusammengestellt. GV im Theater Casino – Wanderung im Ägerital Die Generalversammlung findet am Samstagmorgen, 14. Mai, im Theater Casino Zug statt. Für die Begleiterinnen und Begleiter der Delegierten finden eine Besichtigung der Burg Zug und des Schmuckhauses Lohri statt.
Nach einer umfassenden Konsultation mit verschiedenen Interessenträgern hat das UEFA-Exekutivkomitee heute in Wien das endgültige Format und die Eintrittsliste für die UEFA-Klubwettbewerbe ab der Spielzeit 2024/25 genehmigt; diese Entscheidung folgt auf den Beschluss vom 19. April 2021, das sogenannte "Schweizer System" einzuführen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verringerung der Anzahl Spiele in der Ligaphase der UEFA Champions League von zehn auf acht und den Verzicht auf die Berücksichtigung des Vereinskoeffizienten bei der Vergabe von zwei der vier zusätzlichen Startplätze in diesem Wettbewerb. Damit bekräftigt die UEFA ihr starkes Engagement zugunsten des Prinzips offener Wettbewerbe und sportlicher Verdienste und anerkennt zugleich die Notwendigkeit, die nationalen Ligen zu schützen. Die acht Spieltage der UEFA Champions League werden über die zehn in der Entscheidung vom April 2021 vorgesehenen Europapokal-Wochen verteilt. Die UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Europa Conference League kommen allesamt in den Genuss jeweils einer exklusiven Woche.