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Viele andere Positionen, die auch aus dem Kindesunterhalt bezahlt werden, reduzieren sich durch einen längeren Aufenthalt der Kinder beim Vater nicht. Das gilt insbesondere für die anteiligen Mietkosten der Kinder, die bei der Mutter ja auch während des Aufenthalts beim Vater ungekürzt weiterlaufen. Oft ändert ein längerer Aufenthalt der Kinder beim Vater auch nichts daran, dass trotzdem allein die Mutter für Kleidung, Schulbedarf usw. aufkommen muss, so dass auch insoweit bei ihr keine Ersparnis eintritt. Was nun die Lebensmittelkosten anbelangt, so hat der BGH entschieden, dass bei der Mutter noch keine Ersparnis eintritt, falls der Vater die Kinder nur vier Tage mehr sieht als "normal". Unterhalt wenn vater krank mit. Bei noch mehr Zusatz-Tagen tritt allerdings eine Ersparnis ein, die dazu führen kann, dass beim laufenden Barunterhalt eine Herabstufung um eine oder mehrere Stufen in der Düsseldorfer Tabelle stattfindet (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 46 = FamFR 2013, 287). Weitere Abzüge sind möglich, wenn der Vater nicht nur die Lebensmittelkosten während der Zusatztage trägt, sondern anteilig auch weitere Kosten.
Wenn er keinen Unterhalt zahlen KANN, geht es eben nicht. Verklagen könntest du ihn nur, wenn er nicht zahlen WILL. Wenn er psychisch derartig erkrankt ist, dass er in die Klinik muss, wird da auf die Dauer eben nichts zu holen sein. Deine Mutter muss dann, wenn ihr zu wenig Geld habt, aufstockend AlG 2 beantragen. Gegen die Krankheit Deines Vaters wird man nicht viel machen können... außer irgendemand würde bestätigen können (Arzt) das er nur simuliert... warum er nicht zahlen kann, wnen er krank ist, erschließt sich abe rnicht so ganz - wen er arbeitet, hat er doch Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld Topnutzer im Thema Unterhalt Sorgt wenigstens schon mal dafür, dass das Kindergeld an die Mutter gezahlt wird. Das ist dann schon mal in trockenen Tüchern. Der Unterhalt muss ggf. per Anwalt eingefordert werden. Vater = krank + nicht informiert => Nachzahlungspflicht? Familienrecht. Krankheit befreit nicht vom Anspruch, seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Wenn er allerdings nix mehr verdient, kann er ab dann auch nix mehr zahlen. Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber bei Unterhaltszahlungen ist es genauso wie bei "ganz normalen" Schuldnern.
Wer seinen Kindern Unterhalt bezahlt und dann kein Gehalt mehr bezieht, sondern nur noch Krankengeld erhält, wird schnell Schwierigkeiten haben seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In dieser Situation sollten Sie einiges beachten und vor allem Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Unterhalt muss auch bei Krankengeld weiterhin gezahlt werden. Wissenswertes über die Verpflichtung Unterhalt zu bezahlen Viele Menschen müssen ihren Ehegatten oder Kindern Unterhalt bezahlen. Die genaue Höhe ergibt sich dann oftmals nach einer erfolgten Scheidung aus dem Titel. Haben Sie noch keinen rechtskräftigen Titel, so ergibt sich die Höhe aus den Tabellen, die die Oberlandesgerichte anwenden. Dies ist beispielsweise die Düsseldorfer Tabelle. Bis Ende 2007 wurde bei der Höhe danach differenziert, ob das Kind einen Wohnsitz in den neuen oder alten Bundesländern hat. Diese Differenzeirung ist jedoch seit dem 1. Januar 2008 ungültig. Es werden keine Sonderregelungen mehr herangezogen. Kindesunterhalt wenn Vater Dauerkrank ist? - Kindesunterhalt - Forum Familienrecht. Sie sollten wissen, dass darüber hinaus auch eine vertragliche Pflicht getroffen werden kann, vorausgesetzt der Vertrag konkretisiert das Gesetz.
Dann kann das JA doch auch nix machen, oder? Immerhin musste er ja schon seine Einkünfte offen legen für´s JA, sonst hätten die ja nicht den Unterhaltsvorschuss gewährt.... Ich habe die Vermutung das er da nicht alles angibt.... MFG sweetangel1984 #4 Sorry meinte edy...... #5 Er hat einen Selbstbehalt, wenn Langzeit krankgeschrieben von 880€. Alles was darüber ist kann gür den Unterhalt herangezogen werden. Mit diesen 880€ kann er aber machen was er will. Vermutest du dass er "schwarz" Geld verdient? Besteht eine Jugendamtsurkkunde? Unterhalt wenn vater krank 6. #6 Hallo eby danke für deine schnellen antwoten.... Also mein letzter Stand war das er wohl ein selbstbehalt von 1080, - Euro das ist schon ein Jahr her, da war er noch Angestellter, aber schon im Krankengeld, jetzt wurde er ja von seiner Firma gekündigt.... Ich weis das er wohl ab und zu sich bei seinem Stiefvater etwas nebenher verdient, ist aber nicht regelmäßig und meist auch nicht sehr viel, dies hat er aber nicht angegeben beim JA... Was genau ist eine Jugendamtskunde????
Sie meinte das es in ihrem Bekanntenkreis jemanden gäbe, obwohl seine EX-Frau wieder Verheiratet ist und er weiterhin nicht Zahlungsfähig ist, da würde das JA weiterhin den Unterhalt zahlen...??????..... Ich bin einfach nur noch verwirrt.... Ich denke ich werde mir einen Anwalt nehmen der sich auf Famillinerecht spezialisiert hat..... Wenn der mir nicht weiter helfen kann, dann weis ich auch nicht weiter..... MFG sweetangel
Das gleiche gilt im Übrigen auch für andere Unterhaltsleistungen, die bei Hartz-IV-Bezug empfangen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der Kindesunterhalt auch tatsächlich gezahlt wird. Ein Anspruch allein wird nicht angerechnet, wenn der Kindesunterhalt etwa bei Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter nicht gezahlt werden kann. ( 74 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 38 von 5) Loading...