actionbrowser.com
Bei der Entscheidung "Schlachtung/Lebensmitteltier" (Teil III-A) dürfen einige Medikamente nicht angewandt werden bzw. es müssen Wartefristen bis zur Schlachtung eingehalten werden. Diese Entscheidung "kann jederzeit widerrufen" werden, so dass ein Besitzwechsel nicht behindert wird. Im Hinblick auf einen evtl. Verkauf des Pferdes ist es daher empfehlenswert, sich zunächst für den Status "Schlachtpferd/Lebensmitteltier" zu entscheiden (Teil III-A), weil diese Entscheidung im? Equidenpass - Deutscher Zuchteselverband e.V.. hoffentlich langen? Leben des Pferdes umkehrbar ist. Bestandsbuch (Dokumentation der Anwendung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel): Seit 24. 09. 2001 ist es zwingend vorgeschrieben ein Bestandsbuch zur Dokumentation der Anwendung von verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren zu führen. Die Verpflichtung zur Führung eines Bestandsbuches durch den Tierhalter betrifft auch alle Pferdebesitzer, deren Pferde nach Teil III-A des Equidenpasses als Schlachttiere ausgewiesen sind.
Informationen zum Equiden- bzw. Pferdepass Spätestens seit 01. 07. 2000 müssen alle Zucht- und Nutzequiden (Pferde, Pony, Esel oder Fohlen nach dem Absetzen)? egal welchen Alters oder welcher Nutzung (auch Freizeitpferde)? gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2000/68/EG beim Verbringen aus dem Bestand einen Equidenpass mitführen. Dieser enthält neben Angaben zur Identifizierung auch einen Anhang zur Arzneimittelbehandlung (Kapitel IX). Landesverband bayerischer pferdezüchter equidenpass schlachtung. Diese Entscheidung wurde durch die Viehverkehrsverordnung (VVVO) § 24 k in nationales Recht umgewandelt. Die Bestimmungen besagen, dass beim Verbringen von Equiden aus einem Bestand ein Equidenpass (Pferdepass) mitgeführt werden muss. Außerdem stellt dieses Dokument eine tierseuchenrechtliche Bescheinigung dar, die entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Anlage 1 Kapitel I Nr. 5 a Satz 4 der Fleischhygiene-Verordnung bei der Schlachtung vorliegen muss. Folgende Maßnahmen müssen bei Pferdehaltungen erfüllt sein: Betriebsregistrierung mit Angabe von Name, Anschrift, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes.
Verantwortlich für die Durchführung der Kennzeichnung von Equiden ist der Tierhalter, d. h. derjenige, der das Tier tatsächlich in seiner Obhut hat und für dessen Haltung verantwortlich ist; unabhängig vom Zweck der Haltung und unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Der Tierhalter hat das Setzen des Transponders von einem Tierarzt oder von einer beauftragten Person einer Züchtervereinigung/Internationale Wettkampforganisation durchführen zu lassen. Für die Ausstellung von Equidenpässen sind folgende Stellen zuständig: Für registrierte Equiden (Pferde mit Abstammungsnachweis und Pferde, incl. Ponys, die bei einer internationalen Vereinigung oder Organisation, die Wettkampf- und Rennpferde führt, registriert sind): Zuchtverband bzw. die Züchtervereinigung, der oder die das Zuchtbuch für das entsprechende Tier führt. Landesverband-bayrischer-pferdezuechter kaufen und verkaufen | ehorses.ch. Eine Übersicht der amtlich zugelassenen oder anerkannten Zuchtverbände bzw. Züchtervereinigungen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (siehe "Weiterführende Links") Deutsche Reiterliche Vereinigung e.