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Gemäß der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung der LZK BW wird eine Gebühr i. H. von 30, 00 € bei Zweitausstellung und bei Erstausstellung der Fachkundebescheinigung für Nicht-Kammermitglieder erhoben. Strahlenschutz und Röntgen | Bayerische Landeszahnärztekammer. Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz Zur Prüfung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz sind bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu verwenden. Aktualisierung der Fachkunde Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Bei Fragen zu den durch die Bezirkszahnärztekammern angebotenen Aktualisierungskursen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Bezirkszahnärztekammer. Bei Nichteinhaltung der Aktualisierungsfrist prüft die LZK BW eine mögliche Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz.
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Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch einer anerkannten Kursveranstaltung aktualisiert werden. Für den Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung gilt dies seit dem 1. August 2001 und für den Anwendungsbereich der Röntgenverordnung seit dem 1. Juli 2002. Alle Personen, die zuvor die Fachkunde erworben haben, müssen innerhalb bestimmter Fristen einen ersten Aktualisierungskurs absolviert haben. Dafür wurden folgende Übergangsfristen festgelegt: nach der Röntgenverordnung: Aktualisierung bis zum 01. 07. 2004 bei Erwerb der Fachkunde vor 1973 Aktualisierung bis zum 01. 2005 bei Erwerb zwischen 1973 und 1987 Aktualisierung bis zum 01. 2007 bei Erwerb nach 1987 nach der Strahlenschutzverordnung: Aktualisierung bis zum 01. 08. 2003 bei Erwerb der Fachkunde vor 1976 Aktualisierung bis zum 01. 2004 bei Erwerb zwischen 1976 und 1989 Aktualisierung bis zum 01. 2006 bei Erwerb nach 1989 Diese Übergangsfristen für die erstmaligen Aktualisierungen sind aber inzwischen abgelaufen.