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Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren: Wie wird in Ihrem Betrieb gewählt? Hier erfahren Sie, welches Verfahren bei der Wahl Ihres Betriebsrats das richtige ist! Das Betriebsverfassungsgesetz differenziert zwischen dem sieht vereinfachten Wahlverfahren und dem normalen Wahlverfahren. Diese beiden Wahlverfahren haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede. Hier erfahren Sie, welches Verfahren das richtige für Ihren Betrieb ist. Stützunterschriften vereinfachtes wahlverfahren personenwahl. Entscheidend ist grundsätzlich welche Betriebsgröße ihr Betrieb aufweist. Nur in wenigen Fällen können Sie als Wahlvorstand frei entscheiden, welches Wahlverfahren Sie in Ihrem Betrieb anwenden möchten. In den meisten Fällen nehmen Ihnen gesetzliche Regelungen diese Entscheidung ab. Welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ab. Nach § 7 BetrVG müssen Sie als Wahlvorstand also bevor Sie festlegen können, welches Wahlverfahren angewandt wird, die Anzahl der Wahlberechtigten ermitteln. Haben Sie diese ermittelt, so gelten folgende Regeln: Sind im Betrieb in der Regel maximal 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, muss nach § 14a Abs. 1 BetrVG das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden.
Wahlordnung auslegen 3. Welche Fristen gelten beim vereinfachten Wahlverfahren? Das vereinfachte Verfahren zeichnet sich durch kürzere Fristen als beim normalen Wahlverfahren aus. Viele Fristen sind so kurz, dass dem Wahlvorstand kaum Zeit für seine Arbeit bleibt. Hier eine Übersicht: Bestellung des Wahlvorstands: bis vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats (§ 17a BetrVG). Richtiges Wahlverfahren – GEM Wahlvorstandschulungen. Betriebsratswahl: der Wahltag (Wahlversammlung genannt) sollte spätestens zwei Wochen vor Amtszeitende des bestehenden Betriebsrats sein (so die Empfehlung von Berg/Heilmann, unter Rn. 437 in der Software Betriebsratswahl 2022). Einsprüche gegen die Wählerliste: bis drei Tage nach Erlass des Wahlausschreibens (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 WO) Vorschläge für Kandidaten: bis eine Woche vor Betriebsratswahl (§ 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Achtung: Diese Frist ist extrem kurz. Denn erst bei Vorliegen aller Kandidaten kann der Wahlvorstand die Stimmzettel zur Wahl drucken und die Briefwahlunterlagen vorbereiten!
und ob ihr euch schon lange kennt ist Ihr müsst den Wahlvorschlag schon so schreiben, wie´s richtig ist, nicht das euch am Ende jemand ans Bein.... Erstellt am 09. 2022 um 11:05 Uhr von SabineHenke Hallo pwrmac, da wir nur 25 Leute im Betrieb sind, braucht es doch nur zwei Stützunterschriften? Was ich wissen will - ist derjenige, der einen Bewerber/Kandidaten vorschlägt, auch gleichzeitig schon Unterstützer? Erstellt am 09. Stützunterschriften vereinfachtes wahlverfahren fristen. 2022 um 11:12 Uhr von pwrmac Hallo SabineHenke, mein Quotenrechner sagt mir 3 Unterschriften und du selber kannst auch unterschreiben, aber wenn ihr euch sowieso alle kennt, denke ich mal das du locker die Unterschriften zusammen bekommst Erstellt am 09. 2022 um 11:25 Uhr von SabineHenke Hallo Pwrmac, Unterschriften zusammenkriegen ist nicht wirklich das Problem. Lt. der im letzten Herbst geänderten WO braucht es bei 21-50 MA ZWEI Stützunterschriften pro Wahlvorschlag. NUR - ist die Unterschrift desjenigen, der den Vorschlag macht, schon eine "Stütz-Unterschrift"? (Ich weiß, ich nerve;-)) Erstellt am 09.