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SPS hätte mich brennend interessiert. #7 @ geli: bin Elektriker, war auch mal Lokführer und an SPS habe ich keine Interesse. Mußte es von amtswegen lernen.... LG aus der Ostfront Status Dieses Thema ist geschlossen. Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Eine Rückdatierung auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung und nur bis zu maximal drei Tage möglich. Beispiel: Neumann hat so schlimm Brechdurchfall, dass er nur zwischen Bad und Bett pendelt und sich nicht zum Arzt schleppen bekommt. Er hat sich ordnungsgemäß arbeitsunfähig beim Arbeitgeber gemeldet, den Hausarzt sucht er am nächsten Tag auf. Bei Neumann in der Firma gibt es die Regelung, dass für jeden Tag der Krankheit ein Attest vorgelegt werden muss. Der Arzt sieht einen bleichen, schwachen Neumann und attestiert ihm daher auch für den Vortag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Was aber, wenn Neumann langzeiterkrankt ist. Er arbeitet im Lager, das kann er nicht machen, aber vertretungsweise war er schon mal in der Qualitätskontrolle tätig. Dort könnte er arbeiten. Krankengeld ist befristet Das könnte für ihn günstig sein, denn das Krankengeld ist befristet. Für keinen beruf geeignet in paris. Ihm droht die Aussteuerung. Die Krankenkasse hat ihm mitgeteilt, ab dem 1. März 2019 sei Schluss mit Krankengeld.
Annahmeverzug befindet. Beruft der Arbeitgeber sich darauf, das alles sei nur vorgeschoben, er sei gar nicht leistungsfähig, dann trägt der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs-und Beweislast. Arbeitgeber schicken nicht selten den Arbeitnehmer zur Begutachtung zum Betriebsarzt. Für keinen Beruf geeignet überall nur Probleme (Einstellungen). So auch bei Neumann. Der hat kein Vertrauen zum Betriebsarzt und sieht ihn als Vertreter des Arbeitgebers. Der Betriebsarzt sieht gesundheitliche Einschränkungen für den bisherigen und auch für den gewünschten Job. Arbeitnehmer will Schadensersatz für Nichteinsatz Neumann verlangt Schadensersatz dafür, weil der Arbeitgeber es schuldhaft versäumt habe, ihm einen leidensgerechten Arbeitsplatz außerhalb der vereinbarten Tätigkeit zuzuweisen. Hier muss er als Arbeitnehmer darlegen und - falls der Arbeitgeber es bestreitet - auch beweisen, dass sein Leistungsvermögen ausreicht, um den von ihm vorgeschlagenen Arbeit auszuüben. Arbeitgeber kann nicht willkürlich ablehnen Dann ist der Ball wieder beim Arbeitgeber.
Ich weiß nicht, vielleicht wäre es besser und sinnvoller, wenn du dich erst mal über deinen Zustand fachlich informieren würdest, vielleicht bei einem Neurologen oder so, denn es wird dir wahrscheinlich nicht viel nützen wenn du weiterhin die unterschiedlichsten Jobs annimmst, aber überall scheiterst, weil die "Wurzel" deiner Probleme nicht erkannt und nicht "beseitigt" worden ist. Es muss ja schließlich einen Grund geben, warum du leider so oft scheiterst und an diesem Grund muss man doch auch arbeiten können. Also wie wäre es wenn du dich erst mal diesbezüglich um dich kümmern würdest? Denn wie gesagt, jede weitere berufliche Abfuhr würde weiter an deinem Selbstbewusstsein sägen und das ist wahrscheinlich das Letzte was du noch brauchst, befürchte ich, oder? Einen Berufstipp - für "später" - wüsste ich vielleicht noch. Kann man für keinen Beruf geeignet sein? (Geld, Arbeit, Leben). Wie wäre es mit dem Bereich Tierpflege? Vielleicht wäre das eine dann passendere und auch befriedigende Lösung für dich. LG, Doc #3 vielleicht Bibliothekarin? #4 Markt und Sozialforschung würde mir einfallen, da muss man geduldig sein bei guten Studien, die können oft über eine Stunde gehen, aber manchmal muss man sich eben auch dafür erst beweisen und die Leute am Telefon überzeugen an der Studie teil zu nehmen.