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Lebensjahr) Ärztliche Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlicher Bescheinigung Nachuntersuchungsfristen: Die Fristen variieren je nach Alter: < 25 Jahre: alle 36 Monate 25 – 49 Jahre: alle 24 – 36 Monate ab 50 Jahre: alle 12 – 18 Monate
Bei Arbeiten unter Absturzgefahr ist davon auszugehen, dass neben der fachlichen Eignung (Ausbildungsnachweise) ganz sicher auch der gesundheitliche Aspekt zu berücksichtigen ist. Insofern ist die G 41 als Nachweis der körperlichen Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr (Eignungsuntersuchung)anzusehen, deren Notwendigkeit sich aus einer gewissenhaften Gefährdungsermittlung und -beurteilung (§ 5 ArbSchG) ergibt. Durch die Untersuchung können Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und neurologische Krankheiten ausgeschlossen werden.
Durch die Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "Arbeiten mit Absturzgefahr" (G 41) wird festgestellt, ob gesundheitliche Risiken vorliegen, die bei Arbeiten mit Absturzgefahr eine besondere Gefährdung bedeuten würden. Die Untersuchung wird durch einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt. G 41 Absturzgefahr Untersuchung Oldenburg - provestiga GmbH. Unsere Leistungen Anamnese Körperliche Untersuchung im Hinblick auf Erkrankungen von Herz und Blutgefäßen (Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzinfarkt), neurologische und psychische Auffälligkeiten, Gleichgewichtsfunktionen, Gehör, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Medikamenteneinnahme Urin-Mehrfachstreifen-Test (Diabetes mellitus, Nierenerkrankungen) Hörtest Sehtest Laboruntersuchung Blut (Blutbild, Standard-Parameter, Blutzucker) Gesichtsfeld (Perimetrie bei der Erstuntersuchung bzw. bei jeder 2. Nachuntersuchung) EKG in Ruhe (grundsätzlich erforderlich) EKG mit Belastung (bei besonderer körperlicher Belastung und immer ab dem 40.