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Falls Sie auf den Empfang von Informationen zu Unternehmensereignissen verzichten möchten, melden Sie dies bitte Ihrer/m Kundenberater/in. Die SRD II gibt den massgebenden Gesellschaften das Recht, die Identität ihrer Aktionärinnen und Aktionäre zu erfahren. Die Baloise Bank SoBa AG ist deshalb verpflichtet, solchen Gesellschaften auf Anfrage hin bestimmte Angaben über Kundinnen und Kunden, die Aktionäre von solchen Gesellschaften sind, zu übermitteln. Aktionärsrechterichtlinie II – SRD II. Zu diesen Angaben gehören (sofern bekannt) der Name sowie eine eindeutige Kennung (z. B. Reisepassnummer bei natürlichen Personen und Legal Entity Identifier [LEI] bei juristischen Personen), die Adresse und die Anzahl gehaltener Aktien. Gemäss Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf die Baloise Bank SoBa AG diese Informationen der betreffenden Gesellschaften bekanntgeben. Die Kundinnen und Kunden der Bank müssen im Falle einer solchen Anfrage nichts unternehmen. Es ist hingegen nicht möglich, sich gegen die Offenlegung der erforderlichen Informationen gegenüber einer anfragenden Gesellschaft zu entscheiden.
Drucken Wer ist von der Richtlinie betroffen? Anleger (nachfolgend «Aktionäre»), welche Aktien von Gesellschaften halten, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben und deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind (nachfolgend «Gesellschaften»). Übersicht der Mitgliederstaaten: Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island (EWR) Italien Kroatien Lettland Liechtenstein (EWR) Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen (EWR) Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich* Zypern *bis zum Wirksamwerden des am 29. 03. Srd ii schweiz map. 2017 beantragten Austritts. Die European Securities and Markets Authority ESMA hat eine Liste der regulierten Märkte in Europa veröffentlicht. Was ändert sich für mich? Folgende wesentliche Neuerungen bringt die neue Richtlinie mit sich: Identifizierung der Aktionäre Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Gesellschaften und ihren Aktionären sieht die neue SRD II Richtlinie eine Regelung vor, nach der die Gesellschaften künftig relevante Informationen über die Identität ihrer Aktionäre von den Intermediären verlangen können.
Auch die Bankiervereinigung selbst ist seit April 2022 mit dem Supporter-Status Mitglied der Net-Zero Banking Alliance. Damit unterstreichen wir die wichtige Rolle der Finanzbranche auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr lesen News 20. 2022 Einführung eines Schweizer Trusts… aber so bitte nicht! Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung für die Einführung eines Schweizer Trusts würde die Betroffenen gegenüber der geltenden Steuerpraxis deutlich schlechter stellen. Entgegen dem Ziel der Vorlage würde die Schweiz damit jegliche Attraktivität für Trusts einbüssen. Dies bedroht das Geschäft der Schweizer Banken mit dem Nachfolge-Geschäft. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt dies ab. Srd ii schweiz radio. Mehr lesen News 05. 2022 Neuer Verein stärkt Cyberresilienz des Finanzplatzes Gemeinsam für mehr Cybersicherheit: Finanzinstitute und Behörden arbeiten zur Stärkung der Cyberresilienz künftig noch enger zusammen. Heute ist dafür der Verein «Swiss Financial Sector Cyber Security Centre» (Swiss FS-CSC) gegründet worden.
News 04. 05. 2022 Wo Steuern zur Nachhaltigkeit beitragen können – und wo nicht Ob ökologisch, ökonomisch oder sozial – Nachhaltigkeit spielt heute eine wichtige Rolle. Auch vor der Steuerpolitik macht der Trend nicht halt. Wir ordnen ein und zeigen auf, wo Steuern zur Nachhaltigkeit beitragen können – und wo nicht. Mehr lesen News 28. 04. 2022 SBVg begrüsst zwei neue Mitglieder Die Swiss Bankers Prepaid Services AG und die Abanca Corporacion Bancaria S. A. sind der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) beigetreten. Die Aktionärsrechterichtlinie II - Shareholder Rights Directive II (SRD II) | VZ Vermögenszentrum. Die SBVg heisst die beiden Finanzdienstleister im Spitzenverband des Schweizer Finanzplatzes willkommen. Mehr lesen Bleiben Sie informiert Abonnieren Sie unseren quartalsweisen Newsletter «Insight» Meinungen 27. 2022 Steuergeschenke ans Ausland stoppen! Am 25. September stimmen wir über die Reform der Verrechnungssteuer ab. Wenn wir an der Urne ein JA einlegen, holen wir Geschäfte im Umfang von 900 Milliarden Franken in die Schweiz zurück. Das bringt zusätzliche Arbeitsplätze, Gewinn- und Einkommenssteuern sowie AHV-Beiträge für die Schweiz.
Präsident des Vereins ist August Benz, stellvertretender CEO der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Mehr lesen
Mehr lesen News 26. 2022 Schweizerische Bankiervereinigung tritt der Net-Zero Banking Alliance bei Am 12. April 2022 hat die Schweizerische Bankiervereinigung als einer der ersten Verbände weltweit den Supporter-Status bei der Net-Zero Banking Alliance erhalten. Gleichzeitig empfiehlt sie ihren Mitgliedern, internationalen Netto-Null-Allianzen und Nachhaltigkeitsinitiativen im Bankbereich beizutreten. Damit betont sie die Wichtigkeit der Netto-Null-Allianzen zur Erreichung der weltweiten Klimaziele und unterstreicht die Rolle der Finanzbranche auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr lesen Meinungen 26. 2022 Netto-Null-Allianzen: Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Klimaziele Die Schweizerische Bankiervereinigung ist überzeugt: Internationale Netto-Null-Allianzen sind eine zielführende Massnahme zur Erreichung der nationalen und internationalen Klima- und Nachhaltigkeitsziele. Srd ii schweiz tv. Deshalb empfiehlt sie ihren Mitgliedern, den für sie geeigneten Allianzen beizutreten.