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Das wäre doch eine schöne Kampfaufgabe für Sie gegen Bauernverband und Großagrarier. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und würde – vielleicht – vergessen, daß man der SPD sowieso nichts glauben darf. Ernst Wagner-Rott
ABER: Voraussetzung für eine gültige Wahl ist, dass ein Kandidat mindestens 15% der Stimmen aller Wahlberechtigten auf sich vereint. Da die Landratswahl zu den Kommunalwahlen gehört, darf jeder, der das 16. Endspurt zur Landratswahl - Stichwahl in der Uckermark - CDU Kreisverband Uckermark. Lebensjahr erreicht hat, an der Wahl teilnehmen. Wird dieses Quorum nicht erfüllt, wird die Wahl für ungültig erklärt. Dann bestimmen die Kreistagsmitglieder und nicht die Bürgerinnen und Bürger, wer Landrätin wird. Deshalb: Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Bei der anstehenden Direktwahl des Landrates am 22. April ist Wahlgewinner, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt hat. Damit die Wahl des Landrates erfolgreich ist, müssen wenigsten 15% aller Wahlberechtigten im Wahlkreis wählen gehen, ansonsten fällt die Wahl des Landrates den Abgeordneten des Kreistages zu. Eine hohe Wahlbeteiligung ist also wichtigstes Ziel.