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Eltern klagen für einen Integrationsplatz in Kita Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Mandy Nesemann freut sich über den Betreuungsplatz für ihren Sohn Moritz (14 Monate). © Quelle: Patricia Oswald-Kipper Die Stadt Lehrte bietet derzeit keine Integrations-Krippenplätze an. Familie Nesemann aus Lehrte klagte und erhielt darauf für ihren Sohn einen Platz in einer Einrichtung in Ahlten. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Lehrte. Nach viel Ärger, viel Hin und her und sogar einer Klage gegen die Stadt Lehrte hat Familie Nesemann aus Lehrte nun einen Betreuungsplatz in einer Integrationsgruppe für ihren Sohn, der mit einem Down-Syndrom auf die Welt kam, erhalten. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Weil es in Lehrte bislang keine Integrationskrippenplätze gibt, war Moritz (14 Monate) seit Sommer 2018 bei einer Tagesmutter in Lehrte untergebracht. "Bei ihr konnten wir allerdings die notwendigen Therapien für unseren Sohn nicht durchführen", sagt Mutter Frauke Nesemann.
Anmeldung für Kindertagesstättenplätze der Stadt Lehrte Die Stadt Lehrte bittet alle Eltern bzw. Sorgeberechtigte, deren Kinder im kommenden Kindertagesstättenjahr 2017/2018 (01. 08. 2017 bis 31. 07. 2018) eine Kindertagesstätte im Stadtgebiet Lehrte besuchen sollen, ihre Kinder spätestens bis zum 31. 01. 2017 anzumelden. Der Anmeldestichtag gilt für die Betreuung in der Krippe, im Kindergarten und im Hort. Die Anmeldungen sind in den städtischen Kindertagesstätten erhältlich und müssen auch in einer Kindertagesstätte mit den notwendigen aktuellen Arbeitsbescheinigungen eingereicht werden. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. Wer das Kind bereits in einer Kindertagesstätte für das kommende Kindertagesstättenjahr angemeldet hat, wird durch die bereits erfolgte Anmeldung automatisch berücksichtigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Kinderbetreuung sowie die Leiterinnen der jeweiligen Einrichtungen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Informationen zu den jeweiligen Einrichtungen können der Homepage der Stadt Lehrte unter entnommen werden.
Die Anmeldung des Bedarfes einer Notbetreuung können Sie direkt in Ihren Kindertageseinrichtungen vornehmen. Wir bitten hierbei um Verständnis, dass ggf. ein Nachweis bei Ihrer Anmeldung erforderlich sein wird. Die Gruppengrößen in den Kindertageseinrichtungen sind dabei stark reduziert. Je nach räumlicher, organisatorischer und personeller Situation kann es in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu unterschiedlichen Betreuungsangeboten kommen. Die Stadt Lehrte ist bemüht, den mit Ihnen vereinbarten Betreuungsbedarf auch während der Notbetreuung weiterhin zu gewährleisten. Nichts desto trotz bitten wir Sie, um Infektionsketten weiter zu unterbrechen, Ihre Kinder, wenn es Ihnen möglich ist, zu Hause zu betreuen. Durch die Vorgaben des "Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Kindertagesbetreuung" wird es in den einzelnen Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Lösungen geben müssen, um diesen umsetzen zu können. So ist beispielsweise die Einhaltung von Abstandsregelungen mit einer hohen Anzahl von Kindern nur schwerlich möglich.
Die Mindestzahl für die Teilnehmer an der Betreuung beläuft sich je Woche auf zehn Kinder. Schon vor mehreren Monaten hatte die Stadt einen ersten Vorstoß für die Sommerbetreuung der Kinder unternommen. Damals hielt sich das Interesse der Eltern jedoch in derart engen Grenzen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Mittlerweile ist der Bedarf wegen der besonderen Situation in der Corona-Pandemie aber möglicherweise gestiegen. Denn manche Eltern haben bereits Urlaubstage verbraucht, um ihre Kinder im Lockdown betreuen zu können. Daher habe man sich dazu entschieden, den Anmeldezeitraum erneut zu öffnen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus. Loading...
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren. Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Ein Service des Landes Niedersachsen