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Frauenberatung für Betroffene von Gewalt und krisenhaften Lebenssituationen e. V. Marienstr. 61 30171 Hannover Telefon 0511 - 32 32 33 Fax 0511 - 32 39 75 Email Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Name E-Mail Nachricht Es gilt unsere Datenschutzerklärung Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.
Die traumatischen Erlebnisse können sowohl durch seelische als auch körperlich belastende Situationen bedingt sein - das Spektrum reicht von Fehlgeburten bis hin zu schweren Unfällen. Psychosomatik messbar machen: Stressinterviews am Anfang und am Ende Drei Monate lang werden die Frauen im Rahmen des MALT! -Programms ambulant begleitet; im Zentrum steht dabei an acht Terminen die von Fachexperten unterstützte und speziell für dieses Projekt konzipierte Maltherapie. "Jeweils am Anfang und am Ende unterziehen wir die Teilnehmerinnen, die in zwei Gruppen eingeteilt sind, einem standardisierten Stresstest", erklärt Prof. Waller. Davor und danach werden Blut- und Speichelproben genommen. "Stress geht ins Blut", so Waller weiter. "Er führt zu einer messbaren Bildung von Sauerstoff-Radikalen, die nach Stressende wieder abgebaut werden. Der Körper regeneriert sich selbst, sodass wir den Effekt der therapeutischen Behandlung am Ende in Zahlen und Fakten abbilden können. Klinik für traumatisierte frauen o. " Präventives Angebot für Patientinnen im Klinikum Nürnberg Bei dem MALT!
Opfer von Gewalttaten haben in vielen Fällen ein psychisches Trauma, also eine Verletzung der Seele erlitten. Die Praxis zeigt, dass trotz der Akutintervention bei Gewalttaten durch Ersthelfer, Seelsorger etc. dies nicht immer ausreicht, sondern sich oft unmittelbar eine fachspezifische Weiterbetreuung der Gewaltopfer anschließen muss. In Hamburg gibt es wie auch in anderen Bundesländern ein Konzept für die Sofortversorgung von Opfern von Gewalttaten. Offene Wohnangebote - Wohnen | Wahrendorff. Federführend ist das Versorgungsamt Hamburg. Ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt, die durch ein Verbrechen bedingt ist, soll in den Traumaambulanzen während der ersten fünf Sitzungen geklärt werden. Die Kosten für zunächst bis zu fünf Sitzungen werden vom Versorgungsamt übernommen. Während dieser Phase muss ein Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt werden. Wird ein über fünf Sitzungen hinausgehender Behandlungsbedarf festgestellt, so können bis zu zehn weitere Sitzungen über das Versorgungsamt abgerechnet werden.