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Dabei muss man berücksichtigen, dass das Europäische Parlament 40 Plenar-, Ausschusssitzungs- und Fraktionssitzungswochen im Jahr hat (2013). Zum Vergleich: Der Deutsche Bundestag hatte 2012 im letzten kompletten Jahr vor der Wahl lediglich 20 Sitzungswochen. In den Sitzungswochen können die Europaparlamentarier die ganze Woche über nicht in ihren Heimatregionen sein. Für Wahlkreisarbeit (und ihre Familie) bleibt ihnen daher nur das Wochenende. Hinzu kommt, dass der Einzugsbereich eines Europaabgeordneten viel größer ist als der eines Bundestagsmitglieds. Auf Deutschland entfallen im neuen 2014 gewählten Parlament 96 Abgeordnete. Der 2013 gewählte Deutsche Bundestag zählt 631 Mitglieder. Es gibt also über sechs Mal mehr Bundestagsabgeordnete als deutsche Europaparlamentarier. Daher haben die Mitglieder des Bundestages auch mehr Möglichkeiten, in den Wahlkreisen und bei den Veranstaltungen der Parteigliederungen anwesend zu sein.
Dem Rat, also der Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten, steht das Europäische Parlament als weitestgehend gleichberechtigter Gesetzgeber und Vertreter der "Union der Bürger" gegenüber. Das Parlament wird in allen Mitgliedstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt, die nächste Wahl nach 2014 ist dann also 2019. Die Abgeordneten werden auf nationalen Parteilisten gewählt. In Deutschland hat man beispielsweise die Wahl zwischen der Liste der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der Partei DIE LINKE oder der CSU (nur in Bayern). Auch kleinere Parteien, die im Deutschen Bundestag nicht vertreten sind, nehmen an den Europawahlen teil. Ihre Chancen sind dabei größer als bei den Bundestagswahlen, da das Bundesverfassungsgericht im Februar 2014 Interner Link: die bis dahin im Wahlgesetz verankerte Drei-Prozent-Sperrklausel aufgehoben hat. Da Deutschland 96 Abgeordnete stellt, benötigt eine Partei nun für einen Sitz im Parlament etwa ein Prozent der Wählerstimmen. Verschiedene Wahlsysteme Das Wahlsystem ist in den EU-Staaten nicht einheitlich.
Zwar wählen alle Staaten nach dem Verhältniswahlrecht, auch diejenigen, die wie Großbritannien ihr nationales Parlament durch die Mehrheitswahl bestimmen. Auch ist einheitlich geregelt, dass alle Bürgerinnen und Bürger spätestens ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen. In Österreich kann man allerdings schon mit 16 Jahren an der Europawahl teilnehmen. Größere Unterschiede gibt es beim passiven Wahlrecht. Während man in Deutschland (und auch in Österreich) mit 18 Jahren Europaparlamentarier werden kann, muss man in einigen anderen Ländern schon 21 oder 23 Jahre alt sein. In Italien, Griechenland und Zypern kann man erst mit 25 Jahren fürs Europaparlament kandidieren. Und es gibt noch weitere Unterschiede: In einigen Ländern gibt es Sperrklauseln, die bei drei, vier oder fünf Prozent liegen. In manchen Staaten können die Wähler darüber hinaus Interner Link: die Reihenfolge der Kandidaten auf den Parteilisten beeinflussen. In Luxemburg, Griechenland und Belgien gibt es zudem eine Wahlpflicht.
Die Verteilung und Größe der Delegationen können von einer Wahlperiode zur nächsten erheblich variieren. Beispielsweise arbeitete in der letzten Wahlperiode (2009-2014) eine Delegation mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und dem Kosovo zusammen. Seit Mitte 2014 sind vier unterschiedliche Delegationen für diese Länder zuständig. Zusammensetzung Die größten Delegationen sind gewöhnlich die, die an "parlamentarischen Versammlungen" teilnehmen, bei denen mehrere Parlamente zusammenkommen. Beispielsweise gehören 78 MdEP zu dem halbjährlich stattfindenden Forum der Delegation des Europäischen Parlaments, das die Parlamente der Staaten Afrikas sowie des Karibischen und Pazifischen Raums (AKP) zusammenbringt. Wenn diese MdEP zu der Versammlung reisen, treffen sie auf 78 Abgeordnete - nämlich jeweils aus einem der 78 Länder der AKP-Gruppe. Eine solch große Delegation ist allerdings ungewöhnlich. Die meisten der Delegationen des Europäischen Parlaments bestehen aus 15 oder weniger Mitgliedern.