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IHK Berlin Hier finden Sie weiterführende Informationen und die wichtigsten Unterlagen für Arbeitgeber bezüglich Kurzarbeit. Hinweis: Bitte beachten Sie die Checkliste der Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung des Kurzarbeitgeldes. Diese können Sie hier (PDF-Datei · 450 KB) downloaden.
Beschäftigte stempeln die Zeiten direkt in der Software. 1. Neue Wochenarbeitszeiten für die Kurzarbeit einrichten Richten Sie neue Wochenarbeitszeitreglungen für die Kurzarbeit ein. Duplizieren Sie dafür eine bereits angelegte Wochenarbeitszeit (zum Beispiel Standard 40 Berlin). Kennzeichnen Sie die KuG-Wochenarbeitszeit eindeutig. Die KuG-Wochenarbeitszeitregelung können Sie zum Beispiel wie folgt kennzeichnen: Name: KuG Prozentsatz der Reduzierung Standort bzw. Bundesland mit der entsprechenden Feiertagsregelung Beginn der Kurzarbeit Beispiel: Die Arbeitszeit wird von 100 auf 70 Prozent reduziert. 30 Prozent der Arbeitsleitung wird über Kurzarbeitergeld abgerechnet. Die KuG-Regelung startet für einen Mitarbeiter oder ein Team am 23. März. Die Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters bzw. des Teams reduziert sich um 30 Prozent. Statt 40 Stunden arbeiten die Kurzarbeiter nur noch 28 Stunden pro Woche. 2. KuG Wochenarbeitszeit konfigurieren Konfigurieren Sie nun die KuG Wochenarbeitszeit. In diesem Beispiel arbeitet der Mitarbeiter nur noch von Montag bis Donnerstag.
Sollen Überstunden oder Fehlzeiten aus dem vorherigen Jahr berücksichtigt werden, kann der Anwender auch diese Daten in die Arbeitszeiterfassung Excel-Vorlage 2020 einpflegen. Anschließend wird die Regelarbeitszeit im Bereich "SOLL-Arbeitszeit" als Wochenstunden hinterlegt. Ändert sich dieser Wert im Laufe der Zeit, werden Datum und alle neuen Wochenstunden als "Arbeitszeit X" verbucht. Urlaubsansprüche werden als Urlaubstage in der Arbeitszeittabelle festgehalten. Die Excel Vorlage zur Arbeitszeiterfassung 2020 ist kompatibel mit EXCEL 2019, 2016, 2013, 2010 und 2007 sowie mit Office 365. Als persönlicher Arbeitszeitplaner ist die Excel Vorlage von Steffen Hanske kostenlos nutzbar. Möchten Benutzer die Weiterentwicklung unterstützen, kann der Einsatz des Entwicklers auf dessen Homepage mit einer Spende honoriert werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. [1] Ferner hat der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 7 ArbZG eingewilligt haben. Arbeitszeiterfassung In seinem Urteil vom 14. 5. 2019 [2] will der EuGH Arbeitgeber künftig zur täglichen Arbeitszeiterfassung verpflichten und so die Einhaltung von Arbeitszeitvorgaben überprüfbarer machen. Er hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung" einzurichten. Umstritten ist, ob sich aus dem Urteil bereits eine direkte Handlungsverpflichtung für die Arbeitgeber ergibt oder ob sie auf eine gesetzgeberische Umsetzung warten können.