actionbrowser.com
Selbstauskunft Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Gut zu wissen Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). nicht jetzt Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken, zur Reichweitenmessung oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Sparkasse Fulda. Durch Klick auf "Einstellungen anpassen" können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, dem Einsatz von Cookies, die nicht Ihrer Einwilligung bedürfen, zu widersprechen.
Durch Klick auf "Zustimmen" willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in " Erklärung zum Datenschutz " widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern.
Selbstauskunft Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Gut zu wissen Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Kreissparkasse Heilbronn. Nicht jetzt Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer Ihres jetzigen Besuchs dieser Website werden keine weiteren Cookies gesetzt, wenn Sie das Banner oben rechts über "X" schließen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z. B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten.
Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den lokalen Rechtsvorschriften in den jeweiligen Ländern oder Gebieten. Hierbei hängt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel von verschiedenen Formen der Zugehörigkeit zu einem Land oder Gebiet ab. Erfasst werden auch Fälle, in denen eine natürliche Person aufgrund lokaler Steuerrechtsvorschriften eines Staates in diesem als steuerlich ansässig gilt, z. B. Diplomaten oder andere Personen im Staatsdienst. Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Fälle doppelter steuerlicher Ansässigkeit, indem sie der Zugehörigkeit zu einem Land oder Gebiet den Vorrang über die Zugehörigkeit zu einem anderen Land oder Gebiet einräumen. In der Regel ist eine natürliche Person in einem Land oder Gebiet steuerlich ansässig, wenn dessen Gesetze (unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) vorsehen, dass er oder sie dort aufgrund des Wohnsitzes, der Ansässigkeit oder ähnlicher Kriterien und nicht nur aufgrund von Vorschriften zur Quellenbesteuerung, Steuern zahlt oder zahlen sollte.