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# 7 Antwort vom 15. 2015 | 19:56 Von Status: Philosoph (12716 Beiträge, 4320x hilfreich) Mir auf den ersten Blick auch nicht. Ich vermute allerdings, dass das Jobcenter wahrscheinlich auf die Beantragung von Wohngeld verwiesen hat und mit ALG I (620, - €) plus Wohngeld für August von bedarfsdeckendem Einkommen ausgeht, was wohl nicht völlig abwegig ist. Problem ist halt den Monat August bis zur ersten Zahlung des vollen ALG I zu überbrücken. @fb: Die Arge übernimmt die Kaution KURZFRISTIG! :-) Die Miete muss ich allerdings selbst irgendwie aufbringen. Das bräuchten wir mal bitte etwas genauer. Wie hat man beim Jobcenter begründet, dass die Miete nicht übernommen wird? Fachamt für wohnungsnotfälle harburg. Hast Du ausdrücklich ergänzendes ALG II beantragt? Bist Du auf die Möglichkeit hingewiesen worden, zur Überprückung des Monats August, bis zur ersten vollen ALG I Zahlung, ein Darlehen zu erhalten? Hast Du Dich schonmal wegen Wohngeld informeirt, bzw. das beantragt? Die von Dir genannte Miete von 285, - €, ist das der Gesamtbetrag oder kommen da noch Heiz- und Betriebkosten dazu?
B. Wohnungsnotfälle Hamburg. wenn Kündigung durch den Vermieter oder Räumungsklage vorliegt oder Entlassung aus Justizvollzugsanstalt, Heim, Therapie, stationäre Einrichtung angezeigt ist Ausländer oder Aussiedler aus Wohnheimen bzw. Sammelunterkünften, die erstmals eine Wohnung in Dresden benötigen Personen oder Haushalte, die von Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit betroffen sind, und deren Wohnsituation nicht der Behinderung entspricht (eine Vermittlung von Wohnraum im geförderten Wohnungsbestand ist im begrenzten Umfang möglich). Personen oder Haushalte, die von Gewalt bedroht sind, wenn die Wohnsituation nachweislich eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt Personen, bei denen offensichtliche Hilflosigkeit vorliegt
Wenn die Wohnungsräumung droht Falls eine Zwangsräumung der Wohnung ansteht, kann das Sozialamt im Bezirk weiterhelfen. Dazu muss das Amt rechtzeitig von der Notlage erfahren. Sind unbezahlte Mieten der Grund für die Kündigung und die Räumung, kann beim Jobcenter oder dem Sozialamt ein Antrag auf Mietschuldenübernahme gestellt werden. Das Amt für Soziales oder das Wohnungsamt berät wohnungslose oder von Wohnungsverlust bedrohte Menschen. Die zuständigen Ämter unterstützen dabei, die Wohnung zu behalten, eine neue Wohnung zu finden oder vermitteln eine vorübergehende Unterkunft. Fachamt für wohnungsnotfälle hamburg nord. "Geschütztes Marktsegment" Wohnungslose können eventuell auch aus einem besonderen Wohnungskontingent, dem "Geschützten Marktsegment", eine Wohnung erhalten. Die Zentrale Koordinierungsstelle vermittelt zwischen Bezirksämtern und Wohnungsunternehmen, damit Betroffene schnell eine neue Wohnung bekommen. Informationen dazu gibt es auf - siehe Links.