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17. 02. 2021 Die Verordnung (EU) 2017/542 hat die CLP-Verordnung um einen neuen Anhang VIII ergänzt. Clp verordnung 2020 youtube. Dadurch wurde ein "eindeutiger Rezepturidentifikator" (unique formula identifier – UFI) bei den ergänzenden Informationen für die gesundheitliche Notversorgung eingeführt, der auf dem Kennzeichnungsetikett eines gefährlichen Gemischs angegeben werden muss. Bei bestimmten Gemischen würde die Erfüllung dieser Pflichten jedoch zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen, sodass für diese Fälle jetzt Erleichterungen in die Verordnung aufgenommen wurden. © scanrail / iStock / Getty Images Plus Zu diesem Zweck hat die Kommission zwei "Delegierte Verordnungen" erlassen, die zwar schon im August beschlossen, aber erst im November im Amtsblatt veröffentlicht wurden: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1676 der Kommission vom 31. August 2020 zur Änderung von Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Bezug auf nach Wunsch formulierte Anstrichfarbe (ABl.
Die Studie wird aller Voraussicht nach mit einem halben Jahr Verzögerung im Sommer 2018 beginnen und rund ein Jahr benötigen. Sollte Anhang VIII der CLP-Verordnung danach noch einmal geändert werden müssen, wäre das bis zur ersten Umsetzungsfrist nicht mehr zu schaffen. Datensicherheit ist das A und O Aufgrund der zahlreichen Probleme hat der VCI ein Positionspapier zu Anhang VIII der CLP-Verordnung erarbeitet und auf der europäischen und nationalen Ebene eingebracht. Neben einer Verschiebung der ersten Umsetzungsfrist fordert der VCI darin, dass vertrauliche Geschäftsinformationen auf allen Ebenen des Notifizierungsvorgangs, von der Eingabe über Meldeportale bis zur Weitergabe an die Giftinformationszentren, streng geschützt werden müssen. Am 11. Umsetzungsfrist für die 12. ATP der CLP Verordnung endet zum 17. Oktober 2020 - Artikel - Blog - UMCO. September informiert der VCI seine Mitglieder außerdem auf einer Veranstaltung über die anstehenden Herausforderungen sowie die notwendigen Vorbereitungen. Da diese Tagung schon ausgebucht ist, wird gerade eine Folgeveranstaltung im Frühjahr 2019 geprüft.
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) weist darauf hin, dass diese Einstufung nicht für flüssige Lacke und Farben, Zahnpasta etc. wie auch nicht für Erzeugnisse wie Tapeten, für weiß (titandioxidhaltiger Farbe) angestrichene Gegenstände oder gefärbte Gegenstände gilt. Anmerkung V fordert eine Prüfung bei Titandioxid-Fasern spezieller Abmessungen und Titandioxidpartikel mit veränderter Oberflächenchemie: Es muss festgestellt werden, ob diese Produkte in eine höhere Kategorie (Carc. 1B oder 1A) eingestuft werden müssen. Auch die Expositionswege (oral oder dermal) müssen geprüft werden. Clp verordnung 2010 qui me suit. Weitere Änderungen: In Tabelle 3 in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung wurden zwei Einträge gestrichen, elf Einträge aktualisiert und 17 Einträge hinzugefügt. Zusätzlich wurden für einige Stoffe die Schätzwerte Akute Toxizität (ATE) berechnet und in die vorletzte Spalte der Tabelle mitaufgenommen.
Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. " Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1% Titandioxidpartikel enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH212: "Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. CLP-Verordnung aktualisiert: 15. ATP. " Außerdem werden die folgenden drei neuen Anmerkungen zum Anhang VI hinzugefügt: "Anmerkung V: Soll der Stoff in Form von Fasern in Verkehr gebracht werden (mit Durchmesser < 3 μm, Länge > 5 μm und Seitenverhältnis ≥ 3:1) oder als Stoffpartikel, die die WHO-Kriterien für Fasern erfüllen, oder als Partikel mit veränderter Oberflächenchemie, so müssen ihre gefährlichen Eigenschaften gemäß Titel II dieser Verordnung bewertet werden, um festzustellen, ob eine höhere Kategorie (Carc. 1B oder 1A) und/oder zusätzliche Expositionswege (oral oder dermal) angewandt werden sollten. " " "Anmerkung W: Es wurde festgestellt, dass die Gefahr einer karzinogenen Wirkung dieses Stoffes besteht, wenn lungengängiger Staub in Mengen eingeatmet wird, die zu einer signifikanten Beeinträchtigung der natürlichen Reinigungsmechanismen für Partikel in den Lungen führen.
Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. ' Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1% Titandioxidpartikel enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH212: 'Achtung! CLP-Verordnung wird durch 14. ATP aktualisiert. Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. ' Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen und festen Gemischen, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind und nicht als gefährlich eingestuft wurden sowie mit EUH211 oder EUH212 gekennzeichnet sind, muss zusätzlich den Hinweis EUH210 tragen. " Weiter wurden zu Titandioxid die Anmerkungen V, W und Anmerkung 10 hinzugefügt. Anmerkung W beschreibt die spezifische Toxizität des Stoffes (Gefahr der kanzerogenen Wirkung, wenn lungengängiger Staub eingeatmet wird), stellt jedoch kein Kriterium für die Einstufung gemäß dieser Verordnung dar. Anmerkung 10 stellt dann klar, dass die Einstufung als "kanzerogen beim Einatmen" nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1% Titandioxid oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≦ 10 μm gilt.