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01. 2022 - Handelsregisterauszug Agribio Germany GmbH 01. 2022 - Handelsregisterauszug NIV VENTURES GmbH 31. 03. 2022 - Handelsregisterauszug Kurdischer Frauenrat Zelal e. 31. 2022 - Handelsregisterauszug Gründeich eG 30. 2022 - Handelsregisterauszug Rehkitzrettung Marcardsmoor e. V.
Schmiedestr. 34 26629 Großefehn Niedersachsen Telefon: 0494391990 Fax: 04943919935 zuletzt aktualisiert am 10. 11. 2014 Soziale Netzwerke Keine sozialen Netzwerke hinterlegt Bewertungen Bitte bewerten Sie das Unternehmen anhand folgender Kriterien von 1 Stern (mangelhaft) bis zu 5 Sterne (sehr gut). ᐅ Öffnungszeiten Poly-Beek Kunststoffe GmbH & Co. KG | Schmiedestrasse 34 in Großefehn. Aus Sicherheitsgründen wird ihre IP gespeichert! Ihr Name: Ihre E-Mail: Poly-Beek Kunststoffe GmbH hat bisher keine Bewertungen erhalten. Beschreibung Das Unternehmen hat noch keine Beschreibung angegeben. Status Dieser Eintrag wurde bisher weder vom Inhaber noch von der Redaktion geprüft. Die Korrektheit der Daten kann nicht bestätigt werden.
2011 Art der letzten Bekanntmachung des HRB Aurich zur HRB 661: Veränderungen Sitz des zuständigen HRB Registergerichts: Aurich Das HRB Amtsgericht Aurich hat seinen Sitz im Bundesland Niedersachsen. Den HRB Auszug Poly-Beek Kunststoffe GmbH für HRB 661 in Großefehn können sie einfach online vom Handelsregister Aurich bestellen. Die HRB Auzug Nummern Suche für HRB 661 liefert am 22. 2022 die letzte HRB Bekanntmachung Veränderungen vom HRB Aurich. Poly-Beek Kunststoffe GmbH, Großefehn, Schmiedestr. 34, 26629 Großefehn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafter-versammlung des übernehmenden Rechtsträgers, jeweils vom 26. 08. 2011, mit der WEK – Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Großefehn (HRA 1892, Amtsgericht Aurich) verschmolzen. 2011-12-19 Poly-Beek Kunststoffe GmbH neues WIP-Mitglied. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.