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Personenwahl oder Listenwahl: Welches Wahlsystem kommt in ihrem Betrieb zur Anwendung? Die Wahlsysteme bei der Betriebsratswahl Personenwahl oder Listenwahl: Wie soll (oder muss) der neue Betriebsrat gewählt werden? Diese spannende Frage stellen sich nicht nur die Mitglieder des Wahlvorstands, sondern vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die selbst bei der Betriebsratswahl kandidieren möchten. Für beide Verfahren gibt es Argumente und Gegenargumente. Aber: Haben Sie überhaupt Einfluss auf das Wahlsystem? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zu Personenwahl und Listenwahl. Nachladen bei Listenwahl- Erklärung mit Beispielen - Der BR-Planer. Was ist der grundlegende Unterschied zwischen einer Personenwahl und einer Listenwahl? Bei einer Listenwahl hat jeder Wähler genau eine Stimme, die er einer Liste als Ganzes geben kann. Im Gegensatz dazu haben Wähler bei der Personenwahl jeweils so viele Stimmen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Wenn das künftige Betriebsratsgremium neun Mitglieder haben wird, können die Wähler (müssen aber nicht) neun Stimmen abgeben.
Die Erkennbarkeit der Reihenfolge ist von wesentlicher Bedeutung, da sich die gewählten Bewerber bei der Verhältniswahl gemäß § 15 Abs. 4 WO nach der Reihenfolge ihrer Benennung auf der Vorschlagsliste bestimmen 3. Danach kommt eine Aufstellung von Kandidatenpaaren nicht in Betracht. Das ergibt sich auch daraus, dass im Falle des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung nicht ermittelt werden könnte, welches Betriebsratsmitglied in welchem Umfang in die Freistellung nachrückt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das ersatzweise freizustellende Mitglied der Reihe nach derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte 4. Nachrücken (Betriebsrat) | Betriebsrat Lexikon. Scheidet ein teilfreigestelltes Mitglied aus dem Betriebsrat aus, muss klar sein, welches Mitglied von der Liste nachrückt. Dies ist nicht der Fall, wenn es nur eine Reihenfolge von Kandidatenpaaren und nicht einzelner Kandidaten gibt.
Der gewählte Wahlvorstand leitet anschließend die Betriebsratswahl ein (zweite Stufe). Ist ein Wahlvorstand bereits bestellt worden, entfällt die erste Stufe und es findet ein einstufiges Wahlverfahren statt. Ob im normalen Wahlverfahren eine Personen- oder eine Listenwahl durchgeführt wird, hängt davon ab wie viele Vorschlaglisten eingereicht wurden. Wurden mehrere Vorschlaglisten abgegeben kommt es zu einer Listenwahl. Existiert hingegen nur eine einzige Vorschlagliste kommt es automatisch zu einer Personenwahl. Bei dem normalen Wahlverfahren ist eine Personenwahl folglich nicht ausgeschlossen. Wie muss eine Vorschlagsliste aussehen? Listenwahl betriebsrat reihenfolge. In beiden Verfahrensarten erfolgt die Kandidatur in Form von Vorschlagslisten (also auch bei der Personenwahl)! Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste stehen, ist unerheblich: Hier kann nur eine einzige Arbeitnehmerin oder ein einziger Arbeitnehmer stehen. Selbstverständlich können auch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste stehen.
Anschließend werden die auf die einzelnen Listen entfallenden Höchstzahlen und damit die Sitzverteilung festgestellt. Zur Wahl stehen drei Vorschlagslisten mit folgenden Bewerbern: Liste I Liste II Liste III Artur Gaby Paul Benjamin Hanna Quentin Claudette Ivan Ottmar Daniela Julian Eric Kai Ferdinand Laurenz Für Liste I haben insgesamt 80 Wähler, für Liste II 50 Wähler und für Liste III 20 Wähler gestimmt. Wie viele Betriebsratssitze auf welche Liste entfallen, bestimmt sich wie folgt: Liste I = 80 Stimmen Liste II = 50 Stimmen Liste III = 20 Stimmen 80: 1 = 80 50: 1 = 50 20: 1 = 20 80: 2 = 40 50: 2 = 25 20: 2 = 10 80: 3 = 26, 7 50: 3 = 16, 7 20: 3 = 6, 7 80: 4 = 20 50: 4 = 12, 5 20: 4 = 5 80: 5 = 16 50: 5 = 10 20: 5 = 4 80: 6 = 13, 3 50: 6 = 8, 3 20: 6 = 3, 3 80: 7 = 11, 4 50: 7 = 7, 1 20: 7 = 2, 9 Die sieben Höchstzahlen betragen also: 80, 50, 40, 26, 7, 25, 20 und nochmal 20. Demnach sind auf der Liste I vier Höchstzahlen und somit vier Betriebsratssitze, auf Liste II zwei Höchstzahlen und damit zwei Sitze und auf Liste III eine Höchstzahl und damit ein Sitz.