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Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – kurz VBL – ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Bei der VBL sind nach eigenen Angaben 4, 8 Millionen Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst versichert, 1, 4 Millionen Menschen erhalten bereits eine sogenannte Betriebsrente von der VBL (Stand 2021). Damit ist die VBL Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes. Lohnsteuerbescheinigung Nr. 35 steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL - SteuerSparErklärung 2017 (22.x) Win/Mac - Forum der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. So funktioniert das Prinzip VBL-Rente Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat aufgrund des "Tarifvertrags über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV)" einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. In der Regel arbeiten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes mit der VBL zusammen und melden neue Arbeitnehmer dort automatisch an. Einmal angemeldet, funktioniert das Prinzip so: Der Arbeitgeber übernimmt einen Großteil der Aufwendungen für die Basisversicherung VBLklassik, Arbeitnehmer einen kleineren Teilbetrag. Dieser Teilbetrag wird automatisch vom zusatzversorgungspflichtigen Einkommen abgezogen und an die VBL überwiesen.
Blick in die Rechtsprechung Der BFH hatte sich bereits mit Urteil vom 07. 05. 2009 - VI R 8/07 (Haufe Index 2190727) mit der steuerlichen Behandlung des Arbeitgeberanteils von pauschal besteuerten Umlagezahlungen befasst und entschieden, dass laufende Umlagezahlungen vor dem Jahr 2008 steuerpflichtig sind. Da das Bundesverfassungsgericht die anhängige Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss vom 27. 07. 2010 - 2 BvR 3056/09), war das Verfahren endgültig erledigt. Mit Urteil vom 15. 09. 2011 - VI R 36/09 (Haufe Index 2859602) hatte sich der BFH mit dem Arbeitgeberanteil der Umlagezahlung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) befasst, die individuell beim Arbeitnehmer besteuert worden war. Das Ergebnis: Das Gericht wies die Klage ab, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 14. 01. Steuerpflichtige ag an umlage zu vbl steuererklärung 2014 edition. 2015 - 2 BvR 568/12). Das Niedersächsische FG hatte schließlich mit Urteil vom 21. 2. 20017 - 14 K 155/15 (Haufe Index 10851733) entschieden, dass Umlagen an die VBL zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören.
2). Durch diesen Schritt werden entscheidungsreife Teile des Steuerbescheids sozusagen "abgekoppelt" - für sie wird das Einspruchsverfahren isoliert beendet. Wurde keine Teileinspruchsentscheidung erlassen, bleibt das Einspruchsverfahren anhängig - selbst, wenn sich die Allgemeinverfügung auf sämtliche Einwendungen erstreckt, die vom Einspruchsführer vorgebracht worden sind. BMF: Umlagen an Zusatzversorgungseinrichtungen | Steuern | Haufe. Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16. 2017, veröffentlicht am 30. 2017
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Muss meine Nummer 35 hier eingetragen werden? Wenn ja, wie? Aufgeteilt auf beide Felder? Denn es heisst ja 'AG/AN Umlage'. Oder muss es überhaupt nicht eingetragen werden, da steuerlich nicht relevant? Allerdings heisst es ja 'Steuerpflichtige Umlage'. Ich bin verwirrt. Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe! Nina