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Leistungsbeschreibung 2, 3-fach Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz € 18, 76 Vergütung 1988 - 2011 € 18, 75 von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 24). € 23, 94 Praxis - Tipps! Denken Sie daran... die Abnahme der Krone oder des Inlays, das noch nicht komplett gelöst war ( GOZ 2290), ist eine zusätzliche selbständige Maßnahme, die man berechnen sollte, wenn sie anfiel, ggf. mit abgesenktem Faktor. Primärteleskop erneuern bema ice. das Wiedereinsetzen eines Implantatpfostens ist nicht in der Leistungsbeschreibung der 2310 enthalten, ggf. ist die 9060 hier anzusetzen. die 2310 ist schlecht bewertet, sogar die GKV zahlt mehr; wir empfehlen grundsätzlich die abweichende Vereinbarung. Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ! Für die Entfernung der Zementierungsreste sowie eventuell begonnener Karies, Reinigung der Innenfläche der Restauration, Desinfektion udn Trocknung, Anmischen des Befestigungszements, Wiedereingliederng, Aushärtezeit, Entfernen der Zementüberschüsse und ggf.
Die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus Anlage 3. KZBV-Hinweise (Stand 01. 01. 2015) Die Befunde dieser Befundklasse sind maßgeblich, wenn die Wiederherstellung oder Erweiterung von konventionellem Zahnersatz (also nicht von Suprakonstruktionen) erforderlich ist. Wiederherstellungen bei herausnehmbarem Zahnersatz sind in den Befunden nach den Nrn. 6. 0 bis 6. 7 (6. 0, 6. 1, 6. 2, 6. 3, 6. 4, 6. 4. 5, 6. 5. 6, 6. 7) geregelt. Wie wende ich den Festzuschuss 6.10 in der Zahnarztpraxis an | Abrechnung. Die Wiederherstellung der Verblendung an einer Rückenschutzplatte löst den Befund 6. 3 aus. Wiederherstellungen von festsitzendem Zahnersatz sind in den Befunden nach den Nrn. 8 und 6. 9 geregelt. Befund 6. 9 regelt außerdem die Wiederherstellung der Verblendung eines Sekundärteleskops. Befund Nr. 10 beinhaltet die Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteiles einer Teleskopkrone. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn Primär- und Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden. Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich.
2 oder 4. 6 ist die Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteils einer Teleskopkrone als Regelversorgung einzustufen. Bei allen anderen Befundsituationen erhält der Patient dennoch einen Festzuschuss, die Wiederherstellungsmaßnahme wird jedoch als gleichartig eingestuft. Festzuschüsse und Kombinationen Der Festzuschuss 6. 10 erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop ist je erneuerbares Primär- oder Sekundärteil einmal berechenbar und ist sowohl mit anderen Festzuschüssen für Wiederherstellungsmaßnahmen nach Befundklasse 6 und 7 als auch mit Befunden bei Neuversorgung kombinierbar. Lediglich die Befunde 4. 8 (Wurzelstiftkappe) und 5. Zahnersatz | Neuanfertigung des Primärteils einer Teleskopkrone: Bema-Nr. 100 b nicht berechenbar?. 1 – 5. 3 (Interimsversorgungen) können nicht mit Festzuschuss 6. 10 kombiniert werden. Bei Erneuerungen von Sekundärteleskopen im Verblendbereich kann zusätzlich der Festzuschuss 4. 7 für die Verblendung angesetzt werden. Abrechnungsbeispiele 1. Erneuerung Primärteleskop 33 und Radixaufbau bei Befundsituation nach Festzuschuss 3. 6 FZ 6. 10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 1.
5 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden. Erweiterung um einen Zahn mit gegossener Retention; Bema-Nr. 100b Erweiterung um einen Zahn mit gebogener Retention mit Metallverbindung (Lötung); Bema-Nr. 100b Erweiterung um ein gegossenes Basisteil; Bema-Nr. 100b Erweiterung um einen Zahn mit Rückenschutzplatte; Bema-Nr. 5. 1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn Wiederherstellungsmaßnahme Bemerkungen Für jeden weiteren Prothesenzahn im gegossenen Metallbereich Nur in Verbindung mit Festzuschuss 6. GOZ 2310 - Wiedereingliederung. 5 berechenbar Befundklasse 6. 6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese Wiederherstellungsmaßnahme Bemerkungen Teilunterfütterung einer partiellen Prothese (direkt oder indirekt); Bema-Nr. 100c Bei zusätzlichen Maßnahmen können die Festzuschüsse 6.
Diese Reparaturmaßnahme sollte jedoch unbedingt von der zuständigen Kasse genehmigt werden! Durch die unsichere Prognose, bezüglich der Haltbarkeit solcher Wiederherstellungen, ist umstritten, ob überhaupt Festzuschüsse angesetzt werden dürfen. Bei Genehmigung kann dann der Festzuschuss 6. 1 für Wiederherstellungen ohne Abformung angesetzt werden und die GOZ-Nr. 5090.