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Verfahrensfrei bedeutet, dass die Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung erfolgen kann und auch keine Genehmigungsfreistellung benötigt wird. Allerdings gehen die Baubehörden regelmäßig von einer Baugenehmigungspflicht aus. Deshalb ist es ratsam, nicht ohne Rücksprache mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde oder einem sachkundigen Fachplaner von der Verfahrensfreiheit auszugehen. Man läuft hier schnell Gefahr, da man eigenverantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu sorgen hat, dass im Nachgang eine Nutzungsuntersagung erfolgt. Keine Genehmigung braucht eine Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist. Baugenehmigung (Bauantrag). Genehmigungsfrei bedeutet hier, dass kein Bauantrag gestellt werden muss. Stattdessen ist das Vorhaben lediglich "anzuzeigen", deshalb wird hier auch oft vom vereinfachten Genehmigungsverfahren gesprochen. Um eine Genehmigungsfreistellung zu erhalten, müssen alle wichtigen Planungsunterlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
Die Betriebsbeschreibung nach Satz 1 ist mit Einreichung des Bauantrages von der Bauherrin oder dem Bauherrn auch direkt an die für den Arbeits- und Immissionsschutz zuständige Stelle zu übermitteln.
Wichtige Informationen zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine finden Sie im Informationsblatt. Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen jederzeit kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich ebenfalls über die offiziellen Seiten des Landkreises Verden und des Landes Niedersachsen sowie in der Presse. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weiterführenden Fragen gern zur Verfügung. Auf Grund der aktuellen Situation kann ich eine telefonische Erreichbarkeit jedoch leider nicht gewährleisten und bitte Sie, mich möglichst per E-Mail unter jnowak@flecken-ottersberg zu kontaktieren. Baugenehmigung (Bauantrag) | Gemeinde Kirchlinteln. Vielen Dank für Ihr Engagement! Integrationsbeauftragte Jana Nowak Landkreis-Bürgertelefon Ukraine-Hilfe Der Landkreis hat unter der Telefonnummer 04231 9030888 eine Hotline zur Ukraine-Hilfe eingerichtet. Die Hotline nimmt die Anliegen - von Wohnraumangeboten über Hilfs- und Spendenangebote bis hin zu Fragen nach Sozialleistungen - zentral entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.
Sofern dies bestätigt wird, sind ergänzende Angaben für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich.
Die aktuelle Fassung der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) können Sie unter folgenden Link abrufen. Stand: 16. 03. 2022
(6) Bei Verkaufsstätten nach § 2 Absatz 4 Nummer 4 der Bremischen Landesbauordnung mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m2 sind in der Betriebsbeschreibung folgende ergänzende Angaben erforderlich: 1. geplante Geschoss- und Verkaufsfläche, bei Änderungen im Bestand auch Angaben zur genehmigten und vorhandenen Geschoss- und Verkaufsfläche, 2. zum Kernsortiment und zur Sortimentsaufteilung, bei Änderungen im Bestand auch Angaben zur genehmigten und vorhandenen Sortimentsaufteilung, 3. Baugenehmigung (Bauantrag) | Gemeinde Dörverden. zum voraussichtlichen Einzugsbereich des Vorhabens. (7) Bei Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 50 Wohneinheiten ist für die nicht überbauten Grundstücksflächen nach § 8 Absatz 1 und 2 der Bremischen Landesbauordnung für das Baugrundstück ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, der je nach Erforderlichkeit insbesondere Angaben enthält über 1.