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Abmahnung Rechtsanwalt Robert Fechner – Der Berlin Rechtsanwalt Robert Fechner mahnt aktuell die Verletzung von Urheberrechten an Fotografien des Herrn Alexander Voss, Altenholz, ab. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, auf der Social Media Plattform Facebook eine Fotografie des Herrn Voss verwendet zu haben, ohne ausreichende Rechte zu haben. Es wird angegeben, dass "keine der Agenturen", mit denen Herr Voss "hin und wieder" zusammen arbeitet, eine Lizensierung bestätigt hat. Zudem sei Herr Voss nicht als Fotograf genannt worden. ᐅ Anwalt für Urheberrecht Berlin - Rechtsanwalt David Geßner. Verlangt werden Lizenzgebühren von 1. 652, 00 EUR sowie ZInsen von 91, 74 EUR. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der sog. MFM Tabelle. Bei der Berechnung der Höhe des eines leistenden Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie ist zu prüfen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung. Maßgebliche Bedeutung kommt einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis des Rechtsinhabers zu.
Die Kanzlei Fechner Lega l Georgenstr. 35, 10117 Berlin in Person von Rechtsanwalt Robert Fechner mahnt im Auftrag von Anna Neetzel, Glienicker Chaussee 5, 16567 Schönfließ aufgrund der Verletzung von Urheberrecht, insbesondere des Urheberpersönlichkeitsrechts, ab. Der Abgemahnte soll unberechtigt eine Fotografie auf einer Website veröffentlicht haben. Rechtsanwalt Robert Fechner - Anwalt in Berlin | advocado. Die Fotos sollen vom Onlineshop « Lotte & Anna» von Anna Neetzel stammen, die dort «Geschenke & Schönes für deinen Hund! » verkauft. Legal trägt vor, dass der Abgemahnte ohne Zustimmung der Fotografin Anna Neetzel die streitgegenständliche Fotografie in seinem Werbeauftritt verwendet hat. Der Abgemahnte soll auch keine Lizenz für die Veröffentlichung des Fotos besitzen, sodass die Veröffentlichung nach Ansicht der Kanzlei Fechner unberechtigterweise erfolgte. Dem Abgemahnten werden Verstöße gegen das Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus §19a UrhG vorgeworfen. Die Kanzlei Fechner Legal macht folgende Forderungen geltend: Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Welche Ansprüche werden von Robert Fechner geltend gemacht? Unterlassungsanspruch Sofern eine Fotografie unberechtigt verwendet wurde, hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer. Gleiches gilt, wenn der Fotograf im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nicht genannt wurde. Dann steht dem Fotografen ein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Urheberkennzeichnung zu. Der Unterlassungsanspruch gegenüber dem Rechteinhaber kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Da Abmahner wie Robert Fechner zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sehr kurze Fristen setzen, ist schnelles Handeln bei einer Abmahnung geboten. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlusswege – und das bedeutet automatisch höhere Kosten. Bewertungen zu Fechner Legal (this profile is no longer valid) | Lesen Sie Kundenbewertungen zu fechner-legal.de. Trotzdem raten wir Abgemahnten davon ab, die von Robert Fechner mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige Überprüfung zu unterzeichnen! Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich nämlich um einen Vertrag und nicht immer ist der Anspruch berechtigt.
Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können. Der wichtigste Rat: Handeln Sie nicht überstürzt: Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht ( UrhG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt, beraten lassen. Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.