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Berkatal, den 17. 01. 2018 17. Januar 2018 SCHRIFTLICHE KREDITZUSAGE VOR NOTARTERMIN UNERLÄSSLICH Verbraucherzentrale Hessen warnt vor übereilten Immobilienkäufen Nur die schriftliche Kreditzusage einer Bank zum Abschluss einer Immobilienfinanzierung ist verbindlich. Wer den Notarvertrag nur mit einer mündlichen Kreditzusage im Rücken unterzeichnet, kann den Kaufpreis für die Immobilie unter Umständen nicht bezahlen. Notartermin beim Immobilienverkauf: Das kommt auf Sie zu | Hausverkauf.de. "Aktuelle gesetzliche Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung führen zum Teil zu längeren Bearbeitungszeiten, " so Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Unabhängig davon, ist es immer riskant, sich auf mündliche Zusagen von Banken zu verlassen. Vor dem Notartermin sollte deshalb eine schriftliche Finanzierungsbestätigung eingeholt werden. Dies zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Beratung. " ERST EIN FINANZIERUNGSVORSCHLAG, DANN NICHT KREDITWÜRDIG Herr O. findet ein geeignetes Objekt zum Kauf und erhält von seiner Bank einen Finanzierungsvorschlag, der ihm zusagt.
Einige Notenbanken heben ab 2022 die Zinsen. Das könnte dem Aktienmarkt einen Dämpfer verpassen, sagt die Lehrbuchweisheit. Und meist kommt es auch recht rasch dazu. Das heißt aber nicht, dass die steigenden Kurse damit ein Ende finden müssen Während bei der Bank eine Unterschrift unter der Finanzierung ausreicht, liest der Notar den Vertragspartner den Kaufvertrag am Ende vor. Notartermin ohne Finanzierungsbestätigung: Das müssen Sie wissen | FOCUS.de. Wort für Wort. Denn er ist rechtlich dazu verpflichtet, alle Beteiligten über die Rechtsfolgen der Beurkundung umfassend aufzuklären. Notare schützen damit vor unangenehmen Überraschungen und sorgen dafür, dass der Vertrag keine juristischen Mängel aufweist. Was Notare hingegen nicht tun: Sie überprüfen nicht die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Vertrags, zum Beispiel, ob der Kaufpreis angemessen ist. Sind sich alle Parteien einig, kümmert sich der Notar um die Eigentumsänderung im Grundbuch und informiert das Finanzamt über das erfolgreiche Geschäft. Immobilienkauf: Strittige Punkte vorab regeln Doch bis es überhaupt so weit kommt, sind noch einige grundlegende Punkte zu beachten.
Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, wer den Notar aussucht: Käufer oder Verkäufer? Wer sucht den Notar aus? Wenn Sie sich mit Ihrem Käufer darauf geeinigt haben, die Immobilie zu verkaufen, steht der Notartermin an. Sie sollten vorab mit dem Käufer bereits abgesprochen haben, wie hoch der Kaufpreis ist und wie die Zahlungsmodalitäten sind, denn diese Infos braucht der Notar. Gängige Praxis in Deutschland ist, dass der Käufer den Notartermin vereinbart und der Verkäufer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. Ein entscheidender Vorteil, der darin für Sie liegt, ist, dass der Käufer die Kosten als Auftraggeber trägt, auch, wenn er nicht zum Termin erscheinen sollte. Denn Kosten fallen garantiert an: Sobald Sie die Unterlagen eingereicht haben, wird der Notar einen Vertragsentwurf erstellen. Dieser Aufwand wird selbstverständlich abgerechnet. Falls es darauf hinausläuft, dass Sie als Verkäufer den Notar beauftragen, lassen Sie sich von dem Käufer vorab unterschreiben, dass er die Notarkosten trägt, die im Zusammenhang mit der Vertragserstellung anfallen.
Nicht nur für den Bauherrn ist die Immobilienfinanzierung eine wichtige Sache, sondern auch für die Bank. Beide wollen möglichst wenig Risiken eingehen. Das verursacht einstweilen Schwierigkeiten. Wer eine Immobilie erwerben will, sollte vor der Unterschrift des Kaufvertrages deren Finanzierung geklärt haben. Am besten lässt er sich ein verbindliches Darlehensangebot von seiner Bank geben. Das ist nicht ganz einfach zu bekommen. Denn die Bank muss immer fürchten, dass sich Käufer und Verkäufer doch nicht einigen können. Dann hat die Bank vergeblich eine Darlehenssumme finanziert. Und das kostet sie fünf bis zehn Prozent der Vertragssumme. Es gibt auch andere Wege. Denn die wenigsten Verkäufer von Immobilien verlangen vom Käufer schon bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages den Kaufpreis oder den Nachweis einer Bankfinanzierung. Üblich ist es dagegen, dass der Notar einen Termin zur Zahlung des Kaufpreises in den Vertrag hineinschreibt. Das lässt dem Käufer etwa vier Wochen Zeit nach Unterzeichnung des Kaufvertrages.