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Bis zur Erteilung der N. vergehen derzeit regelmäßig ca. 2 – 4 Wochen. Es ist auch möglich den entsprechenden Antrag über die spanischen Konsulate bzw. Botschaften zu stellen. Zu beachten ist, dass die NIE-Nummer der Identifikation von Ausländern dient. Spanische Staatsangehörige mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland können diesen Sachverhalt hingegen entweder durch Beantragung eines Personalausweises (documento nacional de identidad, DNI) mit Anfangsbuchstaben "L" oder mittels ihrer Eintragung im Register des Konsulates oder der Botschaft nachweisen. Nichtansässige juristische Personen benötigen in entsprechender Weise eine Steuernummer (N. F. ) für bestimmte Urkunden, so z. zur Gesellschaftsgründung, Kapitalerhöhung, Geschäftsanteils- oder Immobilienerwerb bzw. –veräußerung. Gleiches gilt für nicht ansässige Unternehmer mit einer Betriebsstätte in Spanien. Diese ist allerdings bei den Finanzbehörden zu beantragen. Im Rahmen der Antragstellung ist mittels entsprechender, apostillierter und schließlich übersetzter Urkunden des Ansässigkeitsstaates nachzuweisen, dass es sich dort um eine im zuständigen Register eingetragene juristische Person handelt, deren Vertretungsorgane, Sitz, Haftungsbeschränkungen, Steuernummer etc. NIE Spanien - NIF Spanien. anzugeben und notariell zu bestätigen sind.
Die Beantragung der N. in Spanien kann sodann mittels entsprechender Spezialvollmacht erfolgen. In der Praxis haben diese Formalerfordernisse zur Folge, dass eine dringende Beurkundung einer bspw. Gesellschaftsgründung, Geschäftsführerernennung oder Immobilienveräußerung um Wochen oder möglicherweise Monate hinausgeschoben werden muss. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass realiter die Notare regelmäßig nicht nur ihrer Hinweis- und Mitteilungspflicht nachkommen, sondern vielmehr die Erstellung einer Urkunde bei Fehlen der Steuer- bzw. Identifikationsnummer gänzlich verweigern. Im Hinblick auf Gemeinschaftsrecht und insbesondere den Grundsatz des freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist diese Maßnahme zumindest zweifelhaft. Steuernummern in Spanien. Denn schließlich verfügen die juristischen und natürlichen Personen in ihrem respektiven Ansässigkeitsstaat regelmäßig über entsprechende Steuer- bzw. Identifikationsnummern. In jedem Falle wird der Verkehr erheblich behindert, was im Hinblick darauf, dass in früheren, EU-Zeiten vorangehenden Jahren ein solches Erfordernis nicht bestand schwer vermittelbar ist.