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Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde: Nutzung der Onlineterminvergabe durch Nutzer Die Nutzung der Onlineterminvergabe erfolgt durch die Nutzer auf freiwilliger Basis durch Erteilen seiner Zustimmung. Hierzu wird ein deutlich gekennzeichnetes Zustimmungsfeld angeklickt. Die Hinweise zur Einwilligungserklärung sind von dem Nutzer vor Erteilung seiner Zustimmung deutlich dargestellt. s. Einwilligungserklärung Datenschutz (ggf. Link setzen zur Einwilligungserklärung) Widerrufsrecht: Der Nutzer kann die zur Verarbeitung erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und sich hierzu an den Verantwortlichen wenden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Hier entsteht bald ein Impressum. Allgemeines KUNDENBEZEICHNUNG bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher. Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten. Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u. a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen. Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist: Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung KUNDENDATEN Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO), insbesondere auf Basis der Art.
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Zu b): Hunde bestimmter Rassen sind: - Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Zu c): Große Hunde sind: - Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Zu d): Sonstige Hunde sind: - Sämtliche Hunde, die nicht unter die Kategorien nach den Buchstaben a) bis c) fallen, und zwar unabhängig von deren Rasse, Kreuzung, Größe oder Ge-wicht. Anzeige- und Erlaubnispflicht Das Halten von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden (Buchstaben a bis c) ist von der Halterin oder vom Halter bei der Stadtverwaltung, Amt für öffentliche Ordnung, Willy-Brandt-Platz 2, Neues Rathaus, Zimmer 052, anzuzeigen. Gleichzeitig haben die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes sowie eines Hundes bestimmter Rassen einen Erlaubnisantrag zum Halten eines solchen Hundes zu stellen.
15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. 2. Recht auf Berichtigung und Löschung (Art. 16 und 17 DSGVO): Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. 3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung. 4. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt die Ausnahmeregelung des § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung jedoch nur, wenn diese von der Leinenpflicht befreit sind. Führen von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen durch andere Aufsichtspersonen Andere Aufsichtspersonen sind diejenigen Personen, die nicht die Haltererlaubnis für den jeweiligen Hund besitzen (z. B. Ehepartner oder erwachsene Kinder der Halterin bzw. des Halters, oder aber Nachbarn etc. ) Außerhalb befriedeten Besitztums dürfen gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen von anderen Aufsichtspersonen nur geführt werden, wenn - diese sachkundig und zuverlässig sind, - diese das 18. Lebensjahr vollendet haben, und - diese in der Lage sind, die Hunde sicher zu halten und zu führen. Zum Nachweis der Sachkunde siehe oben unter Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Ausnahmen Die Bestimmungen des Landeshundegesetzes gelten mit Ausnahme der Anzeigepflicht nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde.
Am 10. April 2018 fand in Berlin die BaFin-Tech 2018 statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen finanztechnologische Entwicklungen, welche mit Wirtschaft, Wissenschaft, Entwicklern und Politik diskutiert wurden. Fintech veranstaltungen 2018 pdf. Lesen Sie den Bericht über die Veranstaltung Mehr: Lesen Sie den Bericht über die Veranstaltung … © blackday / Teilnehmerkreis Die BaFin -Tech 2018 richtete sich an neue und etablierte Unternehmen der Finanzindustrie – insbesondere Fintechs, Kreditinstitute, Versicherer, Asset - Manager und Soft- und Hardwareentwickler – sowie an Verbände und Wissenschaft. Kontakt: Organisation Zentrales Veranstaltungsmanagement Telefon: 0228 4108-1311 oder -7571 E-Mail:
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Moin #fwhh22, moin Hamburg! Los geht's: Die Vorbereitungen für die sechste Fintech Week laufen auf Hochtouren! In diesem Jahr findet Deutschlands vielseitigstes Fintech-Event vom 26. bis zum 30. September statt – natürlich wieder in Hamburg, wieder als Dach für eine Vielzahl von Veranstaltungen, wieder als Plattform von der Branche für die Branche, wieder mit den treuesten Sponsoren, Partnern und Gästen! Die Besucher:innen der Fintech Week können sich auf spannende Diskussionen, interessante Impulse und fundierte Fachvorträge freuen. Fintech veranstaltungen 2018 en. Eine Woche lang ist die #fwhh22 das Dach für verschiedenste Veranstaltungen: vom Meet-up über Workshops bis hin zu inspirierenden Keynotes und ausführlichen Diskussionen. Kein Fintech-Event in Deutschland ist so heterogen: Hier treffen sich Banker:innen und Fintech-Enthusiast:innen, Expert:innen und Neugierige, Gründer:innen, Investor:innen sowie Innovationsmanager:innen zum Netzwerken und um über den Tellerrand zu schauen. Melde dich jetzt für den Newsletter an Bleib zu allen Themen rund um die Fintech Week auf dem Laufenden!
Wir von N26 haben eine Liste mit Fintech-Events im Jahr 2018 erstellt, an denen du unbedingt teilnehmen solltest. Nach dem Besuch dieser Veranstaltungen beherrscht du nicht mehr nur bloße Schlagworte, sondern lernst von den wichtigsten Playern der Branche, die derzeit Fintech-Geschichte schreiben und die Zukunft in Bereichen wie Kryptowährungen, Blockchain und Bitcoin, Mobile Wallets, Challenger Banks, User Experience, Kredite, Big Data uvm. gestalten. 30. -31. Januar, Paris Insgesamt 2. Recht der FinTechs – Veranstaltung am 5. September 2018 in Berlin – BBL Brockdorff | Rechtsanwälte | Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR. 000 Teilnehmer haben hier die Chance, von mehr als 160 in Frankreich ansässigen sowie internationalen Fintechs zu lernen. Am Dienstag (30. Januar) ist Valentin Stalf als CEO von N26 im Rahmen der Podiumsdiskussion "Neobanks: and now what? " gemeinsam mit Managern von der Starling Bank, Revolut und Tandem auf der Hauptbühne im Gespräch. 06. -09. März, London Erhalte einen Einblick in die Zukunftsvisionen von mehr als 150 führenden Fintech-Experten, darunter Manager traditioneller Player und Challenger Banks, Branchenanalysten und Fintech-Investoren.
Und das ist noch lange nicht alles: Über 70 ausgewählte Unternehmen stellen sich vor und präsentieren dir die jüngsten digitalen Entwicklungen aus der Welt der Finanzdienstleistungen. 19. -20. März, London Mehr als 2. 000 Besucher können hier an interaktiven technologiegestützten Podiumsdiskussionen über Kryptowährungen, APIs und Open Banking, KI und ML teilnehmen. Zudem finden Diskussionsrunden mit führenden Fintechs über die aktuelle Situation der Branche und deren künftige Entwicklung statt. BaFin - Veranstaltungen - BaFin-Tech 2018. Insgesamt 24 ausgewählte Startups werden außerdem die Möglichkeit haben, 6 Minuten lang revolutionäre Ideen in 10 verschiedenen Themenbereichen vorzustellen. 11. -13. Juni, Dublin Dieses Event, das vom Web Summit Expertenteam organisiert wird, richtet den Blick auf die Zukunft unseres Geldes. Selbstverständlich liegt das Hauptaugenmerk auf Kryptowährungen, Bitcoin und Blockchain. Es wird jedoch auch die Gelegenheit geben, über Themen wie Kredite und Kreditvergabe, Zahlungsverfahren und Versicherungen sowie Technologien, KI und maschinelles Lernen zu sprechen.
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