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Sicherheitstechnische Zentren (STZ) AG können ihre Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften (SFK) auch durch die Inanspruchnahme eines Sicherheitstechnischen Zentrums erfüllen. Das ist jedoch nur zulässig, wenn sie nicht über das nötige fachkundige Personal verfügen, um im Rahmen von Dienstverhältnissen betriebsinterne SFK zu beschäftigen. Die Voraussetzungen für den Betrieb eines STZ finden sich in § 75 ASchG. Die Verordnung über Sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO) enthält nähere Bestimmungen über das Personal, die Räumlichkeiten und die Ausstattung u. a. Sicherheitstechnische kontrolle österreich hebt quarantäne für. mit Fachliteratur und Geräten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: Die fachliche Leitung muss einer SFK übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von 20 Stunden wöchentlich, ausübt. Im Zentrum müssen weitere SFK beschäftigt werden, sodass gewährleistet ist, dass das Zentrum regelmäßig eine sicherheitstechnische Betreuung im Ausmaß von mindestens 70 Stunden wöchentlich ausüben kann.
Verordnung des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes über die Prüfung für das Gewerbe Sicherheitsfachkraft/Sicherheitstechnische Zentren Allgemeine Prüfungsordnung Unternehmerprüfung Fachkenntnisse Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Stand: 19. 04. 2019
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