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Als grobe Prognose würde ich auf 40, maximal 60 Tagessätze schätzen. Die Höhe eines Tagessatzes ergibt sich aus Ihrem monatlichen Einkommen geteilt durch 30. Geben Sie daher in der Beschuldigtenvernehmung Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse an, da diese sonst geschätzt werden. Insgesamt sollten Sie nicht zu viel Angst haben. Die Möglichkeit einer Einstellung halte ich im vorliegenden Fall für relativ groß. Im Falle einer Verurteilung schätze ich die Strafe relativ gering. Mit einer Vorstrafe sollten Sie nicht rechnen. Anzeige wegen Körperverletzung, welche Taktik soll ich fahren?. Die Frage, ob Sie Ihren eigenen Alkoholkonsum thematisieren sollten, ist nicht einfach zu beantworten. Eine verminderte Schuldfähigkeit kommt erst bei mehr als 2 Promille in Betracht. Vorher gibt es nur wenige Richter, die einem eine Alkoholisierung als günstig auslegen. Tendenziell sind die meisten der Auffassung, man solle weniger/nicht trinken, wenn man sich unter Alkoholeinfluss zu Straftaten hinreißen lässt. Deshalb sollten Sie dies wohl eher nicht angeben. Ich denke, ich bin auf sämtliche Ihrer Fragen eingegangen und hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.
Ein Handgemenge hat juristische Folgen für den ehemaligen AfD -Politiker Dubravko Mandic: Das Landgericht Freiburg hat ihn wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts beleidigte Mandic vor drei Jahren einen Mann und verletzte ihn mit Tierabwehrspray. Das Opfer war demnach zufällig in ein Handgemenge zwischen Mandic und zwei jungen Männern geraten, von denen Mandic glaubte, sie wollten AfD-Wahlplakate zerstören. Der Jurist wurde vom Gericht außerdem dazu verurteilt, 3000 Euro an die Freiburger Kinderkrebsklinik zu spenden. Psychische Körperverletzung |§| Tatbestandsvoraussetzungen. Mandic war in der vergangenen Woche aus dem Freiburger Gemeinderat ausgeschieden. Zuvor hatte er dem Gremium als Parteiloser angehört. Seinen Austritt aus der AfD hatte er im vergangenen Jahr erklärt. Anfang Januar 2020 hatte Mandic Empörung ausgelöst, als er bei einer Kundgebung in Baden-Baden den Mitarbeitern des Südwestrundfunk (SWR) drohte, man werde sie »aus ihren Redaktionsstuben vertreiben«.
Eine solche Einstellung setzt jedoch geringe Schuld des Täters voraus, also dass erkennbar wird, dass Ihnen das ganze Leid tut (Eine Entschuldigung beim Geschädigten kommt immer gut an. ). Sollte auch eine solche Einstellung nicht erfolgen, wird Anklage gegen Sie erhoben. Entweder wird dann ein schriftlicher Strafbefehl gegen Sie erlassen oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Verfahren wg Körperverletzung wurde eingestellt, nun plötzlich Schadensersatzforderungen. Zweifelt der Richter nach der Verhandlung an Ihrer Schuld, werden Sie freigesprochen. Sollten Sie jedoch für schuldig befunden werden, wird eine Strafe gegen Sie verhängt. Bei dieser von Ihnen geschilderten Tat wird dies, da Sie auch nicht vorbestraft sind, keine Freiheitsstrafe sondern eine Geldstrafe sein, die in Tagessätzen bemessen wird. Jede dieser Strafen kommt ins polizeiliche Führungszeugnis, als vorbestraft gilt man jedoch erst bei einer Verurteilung ab 90 Tagessätzen. Bei einem Ersttäter und einer einfachen Körperverletzung wird die Strafe jedoch wahrscheinlich unter dieser Grenze liegen. Dies alles hängt jedoch vom zuständigen Richter ab und dem Bild, das dieser sich von Tat und Täter bildet.
Dann könnte Ihr Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt werden. Da sowohl Sie als auch der Geschädigte einige Zeugen dabeihatten, kann ich hier natürlich nicht prognostizieren, wem die Ermittlungsbehörden am Ende glauben werden. Jedenfalls gilt bei solchen Fragen der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Daher kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, wie das ganze weitergehen kann. Wenn die Ermittlungsbehörden denken, dass Sie keine KV begangen haben oder diese durch Notwehr gerechtfertigt ist oder der Zweifelsgrundsatz zum Tragen kommt, wird das Verfahren gegen Sie gegen § 170 StPO eingestellt, was natürlich das beste wäre. Lediglich wenn Sie für schuldig gehalten werden, spielen weitere Erwägungen eine Rolle, wie beispielsweise der Umstand, dass der Geschädigte durch den Alkohol stark enthemmt war und Sie provozierte und die Tatsache, dass Sie strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind. Dann könnte das Verfahren auch eingestellt werden, gegebenenfalls gegen Zahlung einer relativ geringen Geldbuße (die jedoch keine Strafe, erst Recht keine Vorstrafe darstellt).
Es wäre eine Überlegung wert, auf Notwehr zu plädieren, da Sie lediglich das Hausrecht durchsetzen wollten und ohne Grund von Alkoholisierten angegriffen wurden. Haben Sie Akteneinsicht bereits beantragt? Aus Ihrer Darstellung wird dies nicht klar. Ohne Verteidiger haben Sie das Recht, einen Aktenauszug zu erhalten, wenn dadurch die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Die Kostenfrage ist schwer zu beantworten, da das Gesetz den Anwälten einen breiten Berechnungsraum einräumt. Überschlagsmäßig würde ich mit ca 250 € rechnen, betone jedoch, daß dies eine unverbindliche Schätzung ist. Sie können jedoch problemlos verschiedene Anwälte aufsuchen und sich dort einen konkreten Kostenvoranschlag geben lassen. Inwieweit ein Anwalt notwendig ist, hängt davon ab, wie die Beweislage ist (Zeugen vorhanden, Qualität der Zeugen etc. ), von den drohenden Folgen des Urteils (wie reagiert Ihr Arbeitgeber) und der Justiz vor Ort. Ich würde Ihnen ohne genauere Kenntnisse der genannten Umstände dazu raten, einen Verteidiger zu beauftragen.