Sie sind also 10. 000 km mehr gefahren als vereinbart. Lösung: Ihnen werden 10. 000 km x 0, 09 € berechnet, d. h. Sie erhalten eine Nachberechnung in Höhe von 900, 00 EUR. 2. Fall: Minderkilometer: Sie geben das Fahrzeug nach den 3 Jahren mit 20. 000 km weniger gefahren als vereinbart. 000 km x 0, 06 € vergütet, d. Sie erhalten eine Gutschrift in Höhe von 600, 00 EUR. Soweit so einfach. Was hat es nun aber mit diesen ominösen 2500 km in obiger Klausel auf sich? Zur Vereinfachung der Abrechnung wird in vielen Leasingverträgen eine Freigrenze von 2500 km eingebaut, innerhalb derer keine Nachberechnung bzw. Vergütung stattfindet. Am besten lässt sich dies in einem konkreten Rechenbeispiel darstellen: 3. Fall: Mehrkilometer innerhalb der Freigrenze Sie geben das Fahrzeug nach 3 Jahren mit 32. 400 km zurück. Finanzierung kilometer überschritten map. Sie sind also 2400 km mehr gefahren als vereinbart. Lösung: Eine Nachberechnung der 2400 km findet nicht statt, da Sie das Fahrzeug innerhalb der vertraglichen Freigrenze von 2500 km = 32.
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Viele Autofahrende haben eine Kaskoversicherung mit begrenzter jährlicher Fahrleistung abgeschlossen. Kann die Versicherung eine Vertragsstrafe verlangen, wenn diese überschritten und der Versicherung nicht angezeigt wird? Darüber hatte das Landgericht Koblenz zu urteilen. Der Fall: Ein Autofahrer schloss eine Kaskoversicherung für seinen Wagen ab. Im Vertrag waren als maximale Fahrleistung 15. Autoversicherung Kilometerstandgrenze überschritten | SuperKilometerFilter.com. 000 km pro Jahr vereinbart. Der Versicherung fiel im Rahmen einer Unfallregulierung auf, dass diese Jahreslaufleistung überschritten worden war. Die Versicherung verlangte dafür eine Vertragsstrafe von 500 Euro und berief sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Die Sache ging vor Gericht, weil der Versicherungsnehmer die Strafe nicht zahlen wollte. Unangemessene Benachteiligung
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen. Es sah die Regelungen zur Vertragsstrafe in den AKB als unwirksam an. Die Richter führten aus, dass die Vertragsstrafe den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige: Die Höhe der Vertragsstrafe sei im Verhältnis zum Verstoß und zu seinen Folgen für den Versicherungsnehmer unverhältnismäßig.
Und hier lauert auch eine Gefahr:
Ich habe die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten - gibt das eine Strafe?