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Sie bezieht sich auf die tatsächlichen Gegebenheiten, die betroffenen Interessen und die Regelungsfolgen. Auch die Arbeitsrechtliche Kommission verfügt über einen weiten Gestaltungsspielraum für die inhaltliche Ausformung ihrer Regelungen, dessen Reichweite im Einzelfall von den Differenzierungsmerkmalen abhängt. Es ist nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob die Arbeitsrechtliche Kommission jeweils die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden hat (BAG, Urteil vom 14. 2019 – 6 AZR 90/18). Jedenfalls ist eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitergruppen hier nach Auffassung des 10. Senats sachlich gerechtfertigt. Praxishinweis: Es kam hier nicht darauf an, ob die Parteien ein Schlichtungsverfahren nach § 22 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der AVR Caritas durchgeführt haben. Nach § 22 Abs. Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. 1 des Allgemeinen Teils der AVR Caritas sind Dienstgeber und Mitarbeiter verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten, die sich bei der Anwendung der AVR Caritas oder aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die bei dem zuständigen Diözesancaritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen.
Ist das so korrekt, und wo kann ich das Ganze nachlesen? Für Ihre Hilfe vielen herzlichen Dank! ----------------- "" # 1 Antwort vom 28. 2014 | 13:48 Von Status: Student (2472 Beiträge, 1253x hilfreich) Der AVR ist auch hier die Quelle zum Nachlesen. Ansonsten hilft gewiss auch die ortliche Mitarbeitervertretung. # 2 Antwort vom 28. BR-Forum: Weihnachtsgeld bei Auflösungsvertrag | W.A.F.. 2014 | 13:59 Das hilft jetzt leider gar nicht, denn natürlich wurden die AVR mehrfach und ausgiebig bemüht. Vielleicht gibt es ja doch noch jemanden in diesem Forum, der mir helfen kann und möchte. # 3 Antwort vom 29. 2014 | 08:13 Das Problem ist, dass jemand den AVR gut kennen müsste und, was sich in den letzten Jahren da geändert hat. Eigentlich ist der AVR ein BAT-Ableger, so dass man mit BAT-Kenntnissen in vielen Bereichen gut hinkommt; aber es gibt eben auch Abweichungen. Zum anderen weiß ich nicht, ob der AVR den Schritt Richtung TVöD mitgemacht hat. Also solltest du die Mitarbeitervertretung aufsuchen und die kennt sich hoffentlich aus. Wenn du beim neuen AG Anteilig "Weihnachtsgeld" erhalten hast, ist mir das erstaunlich, denn das entspricht weder BAT noch TVöD; der TVöD hat eine Fristenlösung (wer am Tag x in Lohn und Brot steht, bekommt es, alle anderen nicht) - aber ich weiß, dass das Thema auf der Agenda Äderungen stand, weil diese Härte als ungerecht empfunden wurde.
[ab 1. Juni 2013] 1 Ist in einem oder mehreren wirtschaftlich selbständig arbeitenden Teilen einerEinrichtung das betriebliche Ergebnis negativ im Sinne von Unterabsatz 1 undsoll die Jahressonderzahlung daher an die dort tätigen Mitarbeiterinnen undMitarbeiter im Juni nicht oder nicht vollständig ausgezahlt werden, kannzwischen der Mitarbeitendenvertretung und der Einrichtungsleitung eineDienstvereinbarung abgeschlossen werden, die eine Reduzierung derJahressonderzahlung auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitQuerschnittsfunktion vorsieht. 2 Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sichin diesem Fall nach dem Durchschnitt der Höhe der Zahlung im Juni in allenwirtschaftlich selbständig arbeitenden Teilen der Einrichtung.
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