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JETZT FÜR DAS "HAUS DES JAHRES 2015" ABSTIMMEN HEINZ VON HEIDEN SCHICKT VILLA KÖPENICK IN DEN WETTBEWERB Im Wettbewerb um den Titel "Haus des Jahres 2015", den die Berliner Zeitung inihrer Immobilien- Beilage "Quartier" auslobt, ist auch die Villa Köpenick mit von der Partie. Heinz von Heiden schickt die smarte Stadtvilla ins Rennen, denn sie hat eine Menge zu bieten und damit gute Chancen auf den Titel. Noch bis Sonntag, 19. April 2015, können Fans der smarten Villa für ihr Traumhaus abstimmen. Wie? Ganz einfach per Mail an Das Teilnehmen lohnt sich, denn das Küchenstudio Kallenbach verlost jede Woche einen Küchengutschein im Wert von 1. 000 Euro. Am Ende der Abstimmung wartet außerdem ein großer Hauptgewinn – verlost wird eine Küche von Sachsenküchen aus dem Kallenbach-Küchenstudio im Wert von 10. Anlässlich der großen Siegerehrung zum "Haus des Jahres" wird der Hauptgewinn offiziell übergeben. via Jetzt für das "Haus des Jahres 2015" abstimmen – Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser.
Haus des Jahres 2015: 1. Preis | Moderne scheune haus, Moderne hausarchitektur, Wohnhaus
Die Einfamilienhäuser sollen nach dem 1. Januar 2012 fertig gestellt und noch nicht in einer Buchpublikation veröffentlicht worden sein. Einsendeschluss ist der 26. Januar 2015. Der Preis Der erste Preis ist mit einem Preisgeld von 10. 000 Euro dotiert, weitere Büros bekommen eine Auszeichnung. Die 50 besten Häuser werden in dem Buch HÄUSER DES JAHRES 2015 veröffentlicht. Der 1. Preis und die Auszeichnungen werden im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt verliehen. Die Siegerprojekte werden außerdem in einer mehrwöchigen Ausstellung im DAM und an weiteren Orten dem interessierten Publikum präsentiert. Die Architekturzeitschrift Baumeister sowie die Welt am Sonntag stellen die Siegerprojekte ausführlich vor.
« zur Blogübersicht Das Haus Kohlmeier – schon mit dem Bayerischen Wohnungsbaupreis 2013 ausgezeichnet – wurde von der Jury aus Meinhard von Gerkan, (GMP Architekten), Alexander Schärer (USM Möbelsysteme), Stephan Schäfer (SCHÖNER WOHNEN), Thomas Eichhorn (SCHÖNER WOHNEN) der Zeitschrift 'Schöner Wohnen' zum 'Haus des Jahres 2013' gewählt. Wir freuen uns riesig – auch deshalb, weil es ein Bauherrenpreis ist. Das könnte Sie auch interessieren Realisierungswettbewerb Gemeindezentrum Kirchdorf i. W. Bayerischer Wohnungsbaupreis 2012 "Architektouren" 2019
Download Teilnahmeunterlagen Die Geschichte Hier finden Sie die Beiträge zu den weiteren Wettbewerben: HÄUSER DES JAHRES 2014 HÄUSER DES JAHRES 2013 HÄUSER DES JAHRES 2012 Die prämierten Projekte 2014
Mittlerweile findet der Wettbewerb zum 14. Mal statt. In diesem Jahr gibt es jedoch eine Besonderheit. Anlässlich des 20. Geburtstages des Regionalen Immobilien Journals wird zum 2. Mal der … Weiterlesen
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§ 15 (1) Satz 1 (1) Die Mitglieder der Ausschüsse und Wahlvorstände nach §§ 11 bis 14 außer dem Bürgermeister und dem Landrat, die Stellvertreter der Mitglieder sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Vielen Dank für deine Antwort. Mal sehen ob es mich dieses Jahr trifft und ich eventuell dagegen vorgehen kann. Denn wenn man einmal mit dabei war wird man leider für jede kommende Wahl erneut berufen. Ich würde schon ab und an bei Wahlen freiwillig aushelfen, aber nicht unter Zwang und dem Wissen die kommenden Jahre helfen zu "müssen". Zumindest bei uns war es bei den letzten Jahren so, dass wir sogar als beim Kreis angestellte Beschäftigte einen ganzen Tag Arbeitszeit angerechnet bekamen, wenn wir in unserer Gemeinde Wahlhelfer waren. Wahlhelfer aus der Behörde. Frag doch einfach bei Deinem AG mal nach. Ich kann mir vorstellen, dass da auch die Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden... LG Beatrix Hallo Beatrix, da habt ihr aber wirklich Glück. Sollte es mich dieses Jahr treffen werde ich da definitiv nach haken.
Nach der Argumentation unserer Wahlbehörde lässt der Formulierung "nach Möglichkeit" die Möglichkeit offen auch Wahlhelfer zu verpflichten, welche nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnhaft sind. Müsste die Gemeinde dann nachweisen bzw. darlegen, dass die nötigen Wahlhelfer nicht aus den Bürgern der Gemeinde rekrutiert werden können?
Leider habe ich immer noch keine Antwort auf meine Frage, ist es mein Recht als Auswärtige auf Gutschrift meiner "Arbeitszeit". Werde mich zu gegebener Zeit doch rechtlich bei einem Anwalt beraten lassen müssen. Lg Nun habe ich im Kmmunalwahlgesetz was nützliches gefunden: Paragraph 14 (6) Auf Ersuchen der Gemeinden sind zur Sicherstellung der Wahldurchführung die Behörden des Landes, der Gemeinden, der Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, aus dem Kreis ihrer Bediensteten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zum Zweck der Berufung als Mitglieder der Wahlvorstände Personen zu benennen, die im Gebiet der ersuchenden Gemeinde wohnen. Die ersuchte Stelle hat den Betroffenen über die übermittelten Daten und den Empfänger zu benachrichtigen. Liest dich für mich so, als müssten die Mitarbeiter für eine Berufung in der Gemeinde leben. Aus § 14 (1) Satz 3 i. Wahlhelfer werden: Voraussetzungen, Pflichten & Vergütung | FOCUS.de. V. m. § § 15 (1) Satz 1 KomWG BW ergibt sich m. E. die Möglichkeit eigene Bedienstete die außerhalb der Gemeinde wohnen zum Ehrenamt heranzuziehen.