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Weitere Themen, die im Laufe des Treffens bis zum Dienstag auf der Tagesordnung stehen, sind die die Verwaltungsdigitalisierung, die Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung in der Verwaltung sowie die Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen im Medizinbereich. Weitere Themen, die im Laufe des Treffens bis zum Dienstag auf der Tagesordnung stehen, sind die Verwaltungsdigitalisierung, die Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung in der Verwaltung sowie die Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen im Medizinbereich.
Hieraus resultierend ergeben sich Lohn- und Einkommensteuer- vergünstigungen nach § 33b EStG. 12) Wo erhalte ich den WC-Schlüssel für Behindertentoiletten an Autobahnrastplätzen? Diese Schlüssel werden nur an behinderte Menschen ausgehändigt, die auf die Benutzung der barrierefreien Toiletten angewiesen sind, z. B. schwer gehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Stomaträger und blinde Menschen, schwer behinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und ggf. Grundsicherung » Wartburgkreis. eine Hilfsperson benötigen sowie Menschen, die an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder anderen chronischen Blasen- / Darmleiden erkrankt sind. Die Notwendigkeit wird in jedem Fall als gegeben angesehen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 70 vorliegt und mittels des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen werden kann. Bei Vorliegen der Merkzeichen "aG", "B", "H" oder "Bl" erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom Grad der Behinderung. Für den Schlüssel ist eine Schutzgebühr in Höhe von derzeit 15, 00 Euro zu entrichten.
Kreisjournal - Amtsblatt des Wartburgkreises Kreisjournal 2020 Kreisjournal 2019 Maßnahmen gefördert durch EFRE Lokale Partnerschaft für Demokratie
Herzlich Willkommen im Bereich des Referats Soziales Das Referat Soziales gehört zum Jugend- und Sozialamt. Welche Leistungen umfasst das Referat Soziales? Zu folgenden Leistungen können Sie sich hier Informationen einholen: Sozialhilfe Eingliederungshilfe Schwerbehindertenrecht Was finden Sie im Bereich Sozialhilfe des Referats Soziales? Hier geht es um die Sicherung Ihres Lebensunterhalts, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Gesundheit und Pflege, Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie Blindenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten, Bildungs- und Teilhabeleistungen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Die jeweiligen Anträge und Informationsformulare finden Sie auf der entsprechenden Unterseite. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen außerdem gern persönlich zu den angegebenen Öffnungszeiten, telefonisch oder per Mail zur Seite. Referat Soziales - Mein Kyffhäuserkreis. Welche Informationen erhalten Sie im Bereich Eingliederungshilfe? Das Sachgebiet Eingliederungshilfe umfasst im besonderen Leistungen zur Eingliederung für Menschen mit einer Behinderung.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind als eine besondere Leistungsart fester Bestandteil des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Für diese Leistungen ist das Sozialamt des Landratsamtes Wartburgkreis zuständig. Die Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt für die Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises grundsätzlich beim Jobcenter Wartburgkreis. Leistungsberechtigte Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie im Bedarfsfall beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und mindestens 65 Jahre alt sind oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Zum Personenkreis der Leistungsberechtigten gehören zum Beispiel: Bezieher einer Regelaltersrente, Bezieher einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung, behinderte Menschen, die im Arbeits- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, behinderte Menschen, die nicht in einer WfbM tätig sein können und deshalb eine Tagesförderstätte besuchen, in der Regel Bewohner von Alten- und Pflegeheimen oder von Wohnheimen für behinderte Menschen.
Allgemeine Sprechzeiten Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Besondere Sprechzeiten Für die Sachgebiete Asylbewerberleistungen und -betreuung sowie Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten gelten folgende Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag kein Sprechtag Bitte beachten Sie: Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Beim Betreten des Landratsamtes ist das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes erwünscht. Dies gilt im Übrigen auch für alle Außenstellen des Landratsamtes. zur Online-Terminvergabe