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Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großenlüder Ausgabe 40/2018 Standesamtliche Nachrichten Zurück zur vorigeren Seite Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe Vorheriger Artikel: Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Vorhabens im Rahmen der LEADER-Förderung durch das Auswahlgremium des Regionalforums Fulda Südwest am 24. 09. Saerbeck. 2018 Nächster Artikel: Wir gratulieren 27. 08. Elina Allig, Bimbach, Fuldaer Straße 25 A 26. Michael Josef Penkalla und Janine Rübenkönig, beide wohnhaft in Kleinlüder, An der Zunnert 5
Längstens falls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung. Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können. Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. Erweiterte Meldebescheinigung Eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Saerbeck gemeldet sind und in Saerbeck heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich. Heiraten im Wasserschloss Raesfeld - Marktplatz Saerbeck. Beitrittserklärung Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine sog. Vollmacht, das ist die Beitrittserklärung, vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sei bei uns. Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war: eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister eine Eheurkunde mit Auflösevermerk (für alle vorherhigen Ehen) Wenn einer der Verlobten Ausländer ist: Ehefähigkeitszeugnis der ausländischen Behörde Beglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Ausnahmefälle) Verdienstbescheinigung des letzten Monats (für das Oberlandesgericht erforderlich, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird) Dolmetscher, wenn einer der Verlobten oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Umwelt- und Planungsamt Abfall Boden und Altlasten Gewässer und Abwasser Luft, Lärm und Immissionen Ansprechpersonen Überwachung - Umweltinspektionen Genehmigungsverfahren Anlagentypen Natur und Landschaft Raumplanung und -entwicklung Freiraumplanung Mobilitätsmanagement & Verkehrsentwicklungsplanung Naturschutzstiftung ÖKOPROFIT Atommüllendlagersuche Kreisverwaltung | Ämter | Umwelt- und Planungsamt | Luft, Lärm und Immissionen | Überwachung - Umweltinspektionen Umweltinspektionen und Genehmigungen nach BImSchG: Kategorien: Filename Size Date UI-Bericht Gemeinde Saerbeck 19. 38 KB 15. 05. 2015 UI-Bericht Hövel GbR 19. 82 KB 15. 2015 UI-Bericht Middendorf 19. 43 KB 15. 2015 UI-Bericht Nordhues-Hillmann 20. 14 KB 02. 11. 2015 UI-Bericht Entrup 20. 02 KB 30. 03. Standesamtliche nachrichten saerbeck tierpark. 2016 UI-Bericht P. Hegemann 8. 19. 92 KB 02. 09. 2016 UI-Bericht GrünWärme GmbH 19. 59 KB 06. 10. 2016 UI-Bericht Saergas GmbH&Co KG 55. 43 KB 03. 01. 2017 UI-Bericht R. Hegemann 21. 10 KB 06. 07. 2017 UI-Bericht_WEA3 Windpark Saerbeck GmbH&Co KG 21 April 59.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Bei einem nicht natürlichen Tod (z. Standesamt Rheine - Hochzeit Rheine // Das exklusive Hochzeitsportal für Rheine. B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anläßlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.