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Alle rechtlichen Voraussetzungen sind in der "Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken", kurz Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV), festgehalten. Wenn Du Deinen Gästen also eine Cola servierst, achte darauf, dass sie als koffeinhaltig deklariert ist. Solltest Du die Auflagen nicht berücksichtigen und sogar versäumen, die Speisekarte nach der Kontrolle innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern, kann es passieren, dass eine Strafe von 30 Tagessätzen verhängt wird. Das kann teuer werden. Genug geschwafelt, zu den Fakten Seit dem 18. 04. 2004 muss in der Zutatenliste vermerkt sein und somit auch auf der Speisekarte, ob die Gerichte mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurden. Sprite - Natürlich erfrischender Geschmack. Leider ist das vor allem bei Ölen nicht so leicht erkennbar, deswegen lohnt sich hier der Blick auf die Zutatenliste. Ist das Produkt gentechnisch verändert, muss das in Klammern hinter der betreffenden Zutat in einer Fußnote vermerkt sein. Das gilt übrigens auch für Weine!
Mehr über Sprite 50 Jahre Sprite: Happy Birthday, Kobold! Bereits 1959 wurde Sprite in Deutschland als "Fanta Klare Zitrone" entwickelt. Komm auf den Geschmack: Minze Minze ist einfach ein cooles Kraut. Hier erzählt sie ihre Geschichte. Dein Geschmack, deine Mischung Mit Coca‑Cola Freestyle kannst du Erfrischungsgetränke erfinden, die es gar nicht gibt!
[8] Die Mehrwegflaschen erreichen bei den Glasflaschen im Schnitt zwanzig und bei den PET-Flaschen im Schnitt fünfzehn Umläufe.
Zusatzstoffe müssen kenntlich gemacht werden Gastronomen sind verpflichtet, gewisse Zusatzstoffe auf der Speise- bzw. Getränkekarte gut sichtbar kenntlich zu machen. Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Liste der wichtigsten Zusatzstoffe. Auch Ihren Gästen zuliebe sollten Sie die Kennzeichnung ernst nehmen und stets beachten. Getränkekarte. Sicher interessiert Sie auch der Bereich zu > Allergien. Ausnahme der Kennzeichnungspflicht Manche wundern sich sicher, dass in den meisten "feineren" Restaurants oftmals keine Zusatzstoffe auf der Speisekarte zu finden sind. Das liegt daran, dass man Zusatzstoffe nämlich nur dann angeben muss, wenn sie eine sogenannte "technologische Wirkung" entfalten. Wenn Sie also zum Beispiel Fleischsalat selbst herstellen und dabei eine Essiggurke kleingeschnitten verwenden, so entfaltet diese im Fleischsalat keine technologisch konservierende Wirkung mehr. Der Konservierungsstoff (der Essiggurke) muss demnach in der Speisekarte nicht angegeben werden! Man muss also keinen Zusatzstoff angeben... wenn aber ein heftiger Allergiker dann ein Problem bekommt, weil er eine Speise aus Ihrem Haus isst, dann hat man ein Problem!
Die Kenntlichmachung lautet "Chininhaltig" Farbstoffe Lebensmittelfarbstoffe und Zuckerkulör sind absolut erlaubt und üblich bei Belegfrüchten, Deutschem Kaviar, Bratensoßen oder Campari; Kenntlichmachung durch: "Mit Farbstoff". Zu berücksichtigen ist hier das Beta-Carotin in Käse und Riboflavin. Sollten Oliven mit Eisengluconat geschwärzt worden sein, müssen sie auch so gekennzeichnet sein. Süßungsmittel Sind absolut erlaubt und gängig, meistens in kalorienreduzierten Lebensmitteln, brennwertverminderten Erfrischungsgetränken (Light-Getränke), süßen Soßen, Pudding, Mayonnaisen oder Senf. Zusatzstoffe im Restaurant - Zusatzstoffe auf Speisekarten. Zu den Süßstoffen zählen Acesulfam, Aspartam, hier muss explizit auf eine Phenylalaninquelle hingewiesen werden, Cyclamat und Saccharin. Die Kenntlichmachung erfolgt durch "Mit Süßungsmittel/n)" und durch den Namen des Süßungsmittels. Die Bezeichnung "enthält Süßstoff" genügt nicht. Geschmacksverstärker Das sind Stoffe, die einen vorhandenen Geschmack verstärken oder betonen, selbst aber über keinen oder nur sehr wenig Eigengeschmack verfügen.