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4 Berufsbezogene Rechtsanwendung (§ 4 Nr. 4) a) wettbewerbsrechtliche und im Betrieb relevante medienrechtliche Regelungen anwenden b) forschungsfeldbezogene Selbstverpflichtungen, Codizes und berufsbezogene Standesregeln berücksichtigen c) rechtliche Grenzen der Leistungserbringung in der Markt- und Sozialforschung darstellen 3 Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 01 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes 02. 3) 3. 1 Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3. 1) a) die eigene Rolle als Dienstleister berücksichtigen b) kundenorientiert handeln und kommunizieren c) Gespräche situationsgerecht und personenorientiert planen, durchführen und nachbereiten d) verbale und nichtverbale Kommunikationsformen anwenden e) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden f) Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert durchführen 3.
Aufsicht, Fürsorge und Schutz Der Ausbilder ist für die gesundheitliche, sittliche und soziale Sicherheit des Azubis verantwortlich. Er muss etwa darauf achten, dass der Azubi über Sicherheitsvorschriften informiert und bei der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung gemeldet ist. Ausbildungsmittel Notwendige Ausbildungsmittel wie etwa Werkzeuge muss der Ausbildungsbetrieb dem Azubi kostenlos zur Verfügung stellen. Natürlich ist auch eine angemessene Vergütung Pflicht. Zeugnis Es gehört ebenfalls zu den Pflichten des Ausbilders, das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen zu lassen und dem Azubi am Ende der Lehre ein Zeugnis auszustellen. Rechtsform des ausbildungsbetriebes erläutern. Die Rechte Der Ausbilder kann von seinem Lehrling höchste Motivation, Ordnung, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit erwarten. Wenn der Azubi häufig dagegen verstößt, kann der Ausbilder ihm eine schriftliche Abmahnung erteilen. Im Wiederholungsfall kann eine Abmahnung auch zur Kündigung führen. Die Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit ist aber an solch wichtige Gründe gebunden und kann nicht willkürlich ausgesprochen werden.
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 1. MarktFoFAngAusbV - Verordnung ber die Berufsausbildung zum Fachangestellten fr Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten fr Markt- und Sozialforschung. 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2) 2.
Wer in seinem Betrieb ausbildet, muss eine Reihe gesetzlicher Pflichten erfüllen. Doch Ausbilder haben umgekehrt auch gesetzlich geschützte Rechte. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Ärger im Ausbildungsbetrieb vermeiden. © detailblick/ Betriebliches Ausbilden bedeutet auch eine große Verantwortung. Die Ausbilder müssen sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein. Denn sie regeln das Zusammenspiel von schulischer und betrieblicher Ausbildung, und schützen den Azubi genauso, wie sie den Ausbilder, seinen Betrieb und die Materialien absichern. Nur wenn sie beachtet werden, kann eine Zusammenarbeit entstehen, von der beide Seiten profitieren. Lehrpflicht Der oberste Zweck einer Ausbildung ist das Erlernen eines Berufs. Deshalb ist es auch die wichtigste Aufgabe eines Ausbilders, die für den beruf notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Im Berufsbildungsgesetz und in den Handwerksordnungen sind die Qualifikationen festgesetzt, über die ein Ausbilder verfügen muss. Außerdem ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Azubi für die Berufsschule freizustellen.
1 Prozessbegleitung (§ 4 Nr. 6. 1) a) Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren b) Prozessschritte eines Projektes unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Projektphasen durchführen c) Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen 6. 2 Datenerfassung, Codierung (§ 4 Nr. 2) a) Codeplan erstellen b) offene und teiloffene Fragen codieren c) wörtliche Nennungen transkribieren, klassifizieren und auswerten d) Projektdaten für die Erfassung vorbereiten, Projektdaten bearbeiten 6. 3 Datenprüfung, Gewichtung (§ 4 Nr. 3) a) Plausibilitätsprüfungen durchführen b) Implausibilitäten listen und bearbeiten c) Informationen zur Festlegung von Gewichtungsmerkmalen und Gewichtungsmatrix beschaffen 6. 4 Datenauswertung (§ 4 Nr. 4) a) Datensätze nach vorgegebenen Spezifikationen und Formaten erstellen b) Tabelleninhalt und -layout festlegen, Tabellen erstellen c) Tabellen kontrollieren und Korrekturen veranlassen d) Verfahren der beschreibenden Statistik anwenden e) Einsatzfelder der Verfahren der schließenden Statistik unterscheiden f) betriebliche Analyseverfahren von Gruppendiskussionen und Einzelexplorationen anwenden 6.
No category 01 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes 02